Abtragung von Nekrosen

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Fußnote zur Ziffer 02311 die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung von Abtragungen ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremität beim diabetischen Fuß.

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Tanja Glaw

Stellvertretung

Kevin Maschmann

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