Kernspintomographie

Diese Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Kernspintomographie.

Ihr Ansprechpartner

Caroline Boock

Stellvertretung

Christine Sancion

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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