Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Diese Vereinbarung regelt die Anforderung an die fachliche Befähigung, die räumliche und apparativ-technische Ausstattung, die hygienischen Anforderungen und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der intraviterealen Medikamenteneingabe (IVM) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

Ihr Ansprechpartner

Gabriela Haack

Stellvertretung

Susanne Komm

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