Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)
Diese Vereinbarung regelt die Anforderung an die fachliche Befähigung, die räumliche und apparativ-technische Ausstattung, die hygienischen Anforderungen und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der intraviterealen Medikamenteneingabe (IVM) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Ihr Ansprechpartner
Stephanie Purrucker
04551 883 459
Stellvertretung
Doreen Dammeyer
04551 883 445
Downloads
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |