Interventionelle Radiologie
Diese Vereinbarung regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie.
Ihr Ansprechpartner
Caroline Boock
04551 883 578
Stellvertretung
Christine Sancion
04551 883 533
Downloads
- Antrag für interventionelle Radiologie
- Erklärung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie gemäß § 115b SGBV ambulantes Operieren
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |