Hörgeräteversorgung Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern soll sicherstellen, dass die Steuerung und Durchführung der Betreuung von schwerhörigen Patienten mit Hörgeräten dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.

Ihr Ansprechpartner

Melissa Martens

Stellvertretung

Christina Bernhardt

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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