Hörgeräteversorgung Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern soll sicherstellen, dass die Steuerung und Durchführung der Betreuung von schwerhörigen Patienten mit Hörgeräten dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.
Ihr Ansprechpartner
Melissa Martens
04551 883 423
Stellvertretung
Christina Bernhardt
04551 883 470
Downloads
- Antrag Hörgeräteversorgung Kinder
- Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung Kinder
- Hilfsmittel-Richtlinie GB-A
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |