Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte im Abstand von zwei Jahren Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Einige Krankenkassen bieten ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte unter 35 Jahren an.
Ihr Ansprechpartner
Christina Bernhardt
04551 883 470
Stellvertretung
Melissa Martens
04551 883 423
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- Antrag zur Teilnahme an den Vereinbarungen zur Verbesserung der Heilungschancen bei Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) für Dermatologen
- Antrag zur Teilnahme an den Vereinbarungen zur Verbesserung der Heilungschancen bei Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) für Hausärzte
- Richtlinien Hautkrebs-Screening
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.