Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte im Abstand von zwei Jahren Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Einige Krankenkassen bieten ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte unter 35 Jahren an.
Ihr Ansprechpartner
Doris Eppel
04551 883 262
Stellvertretung
Mila Endrulat
04551 883 423
Downloads
- Antrag zur Teilnahme an den Vereinbarungen zur Verbesserung der Heilungschancen bei Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) für Dermatologen
- Antrag zur Teilnahme an den Vereinbarungen zur Verbesserung der Heilungschancen bei Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) für Hausärzte
- Richtlinien Hautkrebs-Screening
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.