Hautkrebs-Screening

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte im Abstand von zwei Jahren Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Einige Krankenkassen bieten ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte unter 35 Jahren an.

Ihr Ansprechpartner

Doris Eppel

Stellvertretung

Mila Endrulat

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