Mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzung muss erfüllt sein:
- Facharzt für Chirurgie nach der Weiterbildungsordnung vor 1996 absolviert
- Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“
- Schwerpunktbezeichnung „Rheumatologie“
- Zusatzbezeichnung „Handchirurgie“
- Im Rahmen der Weiterbildung ein Jahr in der Unfallchirurgie tätig
- Als H-Arzt/D-Arzt tätig
- Bei 25 Patienten im Quartal wurden entsprechende Leistungen durchgeführt