Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung bei der Erbringung von Leistungen der Dünndarm-Kapselendoskopie zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt „Gastroenterologie“
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder-Gastroenterologie“
Innerhalb eines Jahres vor Antragstellung: selbstständige Indikationsstellung und Applikation von fünf Kapseln zur Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchung, gegebenenfalls unter Anleitung.
Für die Applikation: Nachweis über die Erfahrung in der Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien durch selbstständig durchgeführte Auswertungen unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes oder Nachweis über die Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Kapselendoskopiekurses.
Für die Auswertung: Nachweis der selbstständig durchgeführten Auswertung von mindestens 25 Dünndarm-Kapselendoskopien unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes.
Zur Dünndarm-Kapselendoskopie müssen apparative und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden (siehe §§ 4 und 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung QSV Dünndarm-Kapselendoskopie).
Stichprobenprüfung: Wenn sich aus der Jahresstatistik Hinweise auf mögliche Qualitätsdefizite ergeben, kann die KV stichprobenhaft prüfen.
Frequenzregelung: Jährlich muss die Auswertung von zehn Untersuchungen, gegebenenfalls auch außerhalb der vertragsärztlichen Tätigkeit, nachgewiesen werden.
Elektronische Dokumentation: Zusammenfassende Jahresstatistik mit detaillierten aggregierten Daten zu sämtlichen Interventionen (Erst- und Wiederholungsuntersuchung) ist vom applizierenden zu führen.