Manuelle Medizin

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 30.2.1 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Manuellen Medizin.

Ihr Ansprechpartner

Tanja Glaw

Stellvertretung

Kevin Maschmann

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