Manuelle Medizin
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 30.2.1 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Manuellen Medizin.
Ihr Ansprechpartner
Heike Koschinat
04551 883 328
Stellvertretung
Renate Krupp
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