Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 30.2.1 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Chirotherapie.
Die Berechnungsfähigkeit entnehmen Sie bitte der Präambel Ihres Facharztkapitels des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).