Balneophototherapie
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität der Leistungen der Balneophototherapie gemäß der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung mittels Bade-PUVA-Therapie, synchroner oder asynchroner Photo-Sole-Therapie gesichert werden soll.
Ihr Ansprechpartner
Nadine Pries
04551 883 453
Stellvertretung
Carolin Kohn
04551 883 326
Downloads
- Antrag zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen zur Balneophototherapie
- Qualitätssicherungsvereinbarung zur Balneophototherapie
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |