Akupunktur
Die Vereinbarung regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sowie die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur in der vertragsärztlichen Versorgung.
Ihr Ansprechpartner
Kathrin Kramaschke
04551 883 380
Stellvertretung
Downloads
- Antrag Akupunktur
- Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten
- Dokumentationsbogen für die Stichprobenprüfung (Arztbogen)
- Dokumentationsbogen Akupunktur (Patientenfragebogen)
- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |