Gesucht, gefunden
Wenn Sie sich als Arzt bzw. Psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederlassen möchten, können Sie sich bei der KVSH informieren, ob in Ihrem Planungsbereich und in Ihrer Fachgruppe zurzeit Stellen bzw. Arztsitze zur Nachbesetzung ausgeschrieben oder sogar freie Stellen vorhanden sind.
Die Praxisbörse der KVSH ist eine kostenlose Plattform, um Kontakte zu knüpfen, einen Praxisnachfolger, Kooperationspartner oder angestellten Arzt zu finden. Nutzen Sie die Optionen der Praxisbörse für eine langfristige Planung einer Praxisabgabe oder Niederlassung. Es besteht die Möglichkeit nach Inseraten zu suchen oder selbst eine Anzeige aufzugeben. Um die ständige Aktualität der Praxisbörse sicherzustellen, werden alle Inserate am Ende des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals gelöscht. Möchten Sie Ihre abgelaufene Anzeige erneuern, senden Sie bitte Ihre alte Chiffre-Nummer oder den alten Anzeigentext per E-Mail an praxisboerse@kvsh.de oder Fax an 04551 883 7279.
Eintrag erstellen
- Neuer Eintrag für die Praxisbörse
- Für Anzeigen rund um die Weiterbildung sind Sie bei der Stellenbörse des Instituts für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein richtig.
Dort können Weiterbildungsangebote für alle Fachrichtungen aufgegeben werden.
Angebote eingrenzen
Freie Arztsitze
Aktuelle Ausschreibungen
Weiterhin gültige Ausschreibungen
Praxis börse
Hinweis a)
In diesen Planungsbereichen erfolgen Öffnungen teilweise wegen der Anwendung des in §9 BPl-Rl erläuterten Morbiditätsfaktors. Nach Absatz 12 dieser Vorschrift soll der Zulassungsausschuss in geeigneten Fällen darauf hinwirken, dass möglichst solche Bewerber Berücksichtigung finden, die zusätzlich zu ihrem Fachgebiet über eine gerontologisch/geriatrische Qualifikation verfügen.
Hinweis b)
In diesen Planungsbereichen hat der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung angeordnet, allerdings sind die Mindestanteile gemäß §12 Abs. 5, §13 Abs. 6 oder §25 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Bpl-Rl nicht erfüllt, so dass die aufgeführte Anzahl von Zulassungen bzw. Anstellungen in der entsprechenden Arztgruppe möglich sind.
Hinweis c)
Auf die Ausschreibung einer viertel Zulassung kann sich nur ein Arzt/PT mit einer bereits vorhandenen (maximal dreiviertel) Zulassung zur Aufstockung oder eine Praxis bewerben, die die Anstellung einer Ärztin/eines Arztes/PT bzw. die Erhöhung der Arbeitszeit einer/s bereits beschäftigten Ärztin/Arztes/PT beabsichtigt.