Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Praxen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Die Papier-AU ist dann nicht mehr gültig.

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