Telematikinfrastruktur und Digitalisierung

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzen. Die Online-Kommunikation der einzelnen Akteure - wie elektronische Arztbriefe oder Telekonsile - soll nur noch über die TI laufen.

KVSH-Informationen zur Telematikinfrastruktur

Ärzte und Psychotherapeuten prüfen bisher im Rahmen des Versichertenstammdaten-
managements (VSDM) online und in Echtzeit die Gültigkeit der Adressdaten und des Versichertenverhältnisses des Patienten.

TI-Finanzierung

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine durch das BMG festgelegte, monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur zu finanzieren.

Elektronisches Rezept (eRezept)

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen.

Konnektortausch

Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) müssen ab Herbst 2022 nach und nach ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden. Grund sind die Sicherheitszertifikate, die nach fünfjähriger Nutzungszeit auslaufen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ist die digitale Version der jetzigen Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung (AU).

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der eMP ist die digitale Version des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Seit vielen Jahren ist es möglich, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) zu versenden und zu empfangen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA bietet einen Überblick über die Gesundheitsdaten des Patienten. Die Dokumente sind sektorenübergreifend und lebenslang verfügbar.

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