Wichtige Vorbereitungen für die eAU

Ab dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Praxen Pflicht.

11.08.2021

Ab dann müssen Praxen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Die Papier-AU ist dann nicht mehr gültig.

Die eAU wird in zwei Schritten zum 01. Oktober 2021 und zum 01. Juli 2022 eingeführt. Das bisherige Muster 1 („gelber Schein“) verliert bereits ab dem 01. Oktober 2021 seine Gültigkeit und darf nicht mehr weiterverwendet werden.

Voraussetzungen für die digitale Übermittlung der eAU:

  • Anschluss an die Telematik-Infrastruktur
  • E-Health-Konnektor, sobald möglich PTV4+-Update
  • KIM-Dienst
  • Update des PVS (voraussichtlich im September)
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Signaturen:
    Stapelsignatur: Es ist möglich, Dokumente vor dem Versand zu sammeln und diese z.B. am Ende eines Praxistages en bloc mit dem eHBA und der PIN zu signieren und zu versenden.
    Komfortsignatur: Dazu ist ein PTV4+-Konnektor erforderlich, der noch nicht flächendeckend verfügbar ist. Bei täglich einmaliger PIN-Eingabe sind bis zu 250 Signaturen zu jeder Zeit möglich. Zudem wird Ihnen im Falle einer technischen Störung der TI dies umgehend angezeigt, so dass ein Papierausdruck sofort möglich ist.

Bitte bemühen Sie sich baldmöglichst um die erforderlichen Komponenten sowie um eine KIM-Adresse.

Hinweis: Der Dienst SafeMail der KVSH, der bisher die digitale Übermittlung der AU an einige Krankenkassen ermöglicht hat, endet zum 30. September 2021. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass alle Anwendungen, die bisher per SafeMail in Ihrer Praxis funktionierten, ab dann nur noch per KIM mit digitaler Signatur durchgeführt werden können.

Schritt 1: Ab dem 1. Oktober 2021 ist nur noch der elektronische Versand an die Krankenkassen möglich.
So erstellen Sie eine eAU: Sie rufen in Ihrem PVS wie gewohnt eine AU auf und füllen sie aus. Mit zwei Klicks erstellen Sie eine digitale signierte Version für die Krankenkasse und versenden sie. Es folgt aus dem PVS der Papierausdruck für den Patienten und den Arbeitgeber, welche Sie dem Patienten mit handschriftlicher Unterschrift mitgeben.

Bei Nicht-GKV-Patienten (z.B. sonstige Kostenträger, Privatversicherungen) zeigt Ihnen das PVS an, dass eine digitale Versendung nicht möglich ist. Alle Ausdrucke werden dann dem Patienten unterschrieben mitgegeben. Dies gilt ebenso bei Vorliegen einer technischen Störung (siehe Punkt „Ersatzverfahren“ unten).

Schritt 2: Ab dem 1. Juli 2022 entfällt der Arbeitgeberausdruck, da die Krankenkassen die AU den Arbeitgebern digital übermitteln. Sofern der Patient dies wünscht, ist ein Ausdruck für ihn selbst verpflichtend. Er muss allerdings nicht unterschrieben sein.

Hausbesuche:

Da in der TI noch keine Mobilübertragung möglich ist, sind nur zwei Optionen ausführbar: Da die Daten in jedem Fall via TI an die Krankenkasse versandt werden müssen, ist allenfalls ein Blanko-Vorausdruck für den Patienten und den Arbeitgeber oder dessen nachträgliche Ausstellung möglich.

Ersatzverfahren bei technischen Problemen:

  • Wenn der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse akut nicht möglich ist, speichert das PVS die Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.
  • Ist bereits beim Ausstellen klar, dass die eAU nicht versandt werden kann, händigt der Arzt dem Patienten alle drei Formulare aus. Der Patient hat diese seiner Krankenkasse und seinem Arbeitgeber zuzusenden.
  • Stellt die Praxis erst später fest, dass eine eAU auch nicht am nächsten Tag digital versandt werden kann, versendet die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse.

HINWEIS: Wenn die Signierung mit dem eHBA aus technischen oder anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht möglich ist, werden die eAUs mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert.

Für weitere Informationen zur technischen Ausstattung sowie die mit der Einführung verbundenen Technik-Pauschalen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eAU.pdf eine umfassende Praxisinformation veröffentlicht. Unter www.kbv.de/html/e-au.php steht ein Erklärvideo zur eAU bereit.

Die Pauschalen für die Fachanwendung eAU und alle weiteren damit verbundenen Pauschalen können Sie über das Onlineportal der KVSH unter www.ekvsh.de vornehmen (Telematik-Infrastruktur, Erstattung der Pauschalen für Notfalldatenmanagement, eMP, KIM, ePA).

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