Sinkende Fallzahlen: KVSH schließt Testzentren Ende Juli

Sinkende Fallzahlen und eine damit zurückgehende Frequentierung der im März von den niedergelassenen Ärzten eingeführten Testzentren im ganzen Land führen auch bei der KVSH zu einer Anpassung der Strukturen.

17.07.2020

„Wir werden die diagnostischen Zentren (DZ) zur Abstrichentnahme Ende Juli schließen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke jetzt. Sofern Coronatests vorgenommen werden müssen, werde dies künftig von niedergelassenen Ärzten im Rahmen ihrer Infektsprechstunden geleistet. Patienten werden parallel auch über die Service-Hotline und Bereitschaftsdienstnummer 116 117 an Praxen vermittelt. „Wir können die diagnostischen Zentren, sollte dies notwendig werden, sehr kurzfristig wieder ins Leben rufen“, sicherte Schliffke zu. Die Abstrichzentren waren zu Beginn der Pandemie an zuletzt 16 Orten in Schleswig-Holstein eingerichtet worden. Bei einem Ausbruchsgeschehen stehen weiterhin zwei Busse auf Anforderung der Gesundheitsämter zur Verfügung, deren Einsatz vom Land bezahlt wird.

Infektsprechstunden weiter ausgebaut

Inzwischen hat die überwiegende Zahl der Praxen eine Infektsprechstunde eingerichtet, in der die Patienten räumlich oder zeitlich entsprechend ihrer Symptome getrennt werden. Im gesamten Land gibt es über 3000 Ärzte und knapp 2000 Praxen, die sich daran beteiligen. „Das sind mehr als 70 Prozent der Praxen“, so Schliffke. Somit können die Patienten flächendeckend in Schleswig-Holstein zielgerichtet behandelt werden. „Wir nehmen damit zum einen den nicht-infektiösen Patienten die Angst vor einer Ansteckung und leisten andererseits einen Beitrag zur Minimierung der Virusausbreitung“. Diese Struktur werde Ärzte und Patienten noch eine Weile begleiten.

Tests von Personen ohne Symptome unterschiedlich geregelt

„Kann ich mich testen lassen, wenn ich keine Symptome habe und was ist, wenn ich ins Krankenhaus muss?“ – dies ist zurzeit eine häufig gestellte Frage. Festzuhalten ist, dass es in Ländern und Kreisen hierzu sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Einheitlich geregelt ist, dass Kliniken vor der stationären Aufnahme ihre Tests selbst organisieren. Für Tests von asymptomatischen Einzelpersonen auf Veranlassung der Gesundheitsämter können diese auf einen Pool von ambulanten Praxen zugreifen. Selbst bezahlen müssen den Test nur Reiserückkehrer aus Gebieten, die die Landesregierung als Risikogebiet einstuft und die entsprechend auf einer Liste des Landes verzeichnet sind. Die Reisenden müssen einen negativen Test vorweisen, sofern sie nach ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet nicht zwei Wochen in Quarantäne gehen möchten. Hinweise hierzu gibt es u.a. auf den Internetseiten des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums, des Auswärtigen Amtes und des RKI.

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