Ambulante Operationen
Viele chirurgische Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien.
Für Durchführung und Abrechnung der meisten Leistungen ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung der KVSH erforderlich.
Im EBM Kapitel 31 finden sich die für Vertragsärzte vereinbarten Gebührenordnungspositionen für ambulante Operationen, Anästhesien, prä- und postoperativen sowie orthopädisch-chirurgisch konservative Leistungen. Im Anhang 2 zum EBM werden diese Leistungen nach Operations- und Prozedurenschlüssel sortiert aufgelistet – inklusive Angabe der entsprechenden Pauschalen für die ambulante Operation, Anästhesie sowie die postoperative Überwachung und Behandlung.
Anpassung EBM Anhang 2 zum 1. Januar 2024
Der EBM Anhang 2 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 an die dann geltende Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Es werden mehrere OPS-Kodes neu aufgenommen, Kodes gestrichen und redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen vorgenommen:
Darüber hinaus erfolgt die Aufnahme weiterer operativer Verfahren, die durch die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens vertragsärztlich durchgeführt werden können, in den EBM Anhang 2. Hierbei handelt es sich insbesondere um Biopsien unter anderem an der Prostata und an Gelenken, Inzisionen im Bereich der Augen und männlichen Geschlechtsorgane und die Revision von venösen Katheterverweilsystemen. Der Anhang 2 wird dazu um insgesamt 33 Zeilen erweitert.
Der Beschluss zu den o.g. Änderungen steht noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Weitere Informationen
Die Leistungen aus dem Katalog zum AOP-Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzenden Eingriffe im Krankenhaus) können auch von niedergelassenen Ärzten mit entsprechender Genehmigung abgerechnet werden.
Maßnahmen zur Förderung ambulanter Operationen ab 1. Januar 2024
Zur Förderung des ambulanten Operierens haben sich die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband auf weitere Maßnahmen geeinigt. So können Vertrags- und Klinikärzte künftig mehr Eingriffe ambulant durchführen. Neue spezifische Nachbeobachtungszeiten und eine differenzierte Vergütung nach Schweregraden sollen das ambulante Operieren attraktiver machen. Alle Maßnahmen gelten ab 1. Januar 2024.
AOP-Vertrag zum 1. Januar 2024
- AOP-Vertrag § 115b SGB V
- Anlage 1: Katalog ambulant durchführbarer Operationen
- Anlage 2: Katalog Kontextfaktoren
- Anlage 3: Kodierte Zusatzziffern für OPS-Kodes, die einen Frakturzuschlag erhalten
Der Katalog zum AOP-Vertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Weitere Informationen
- Leistungen des Abschnitt 1 des AOP-Katalogs in Zuordnung zu Leistungen des EBM-Anhang 2 --> So können Sie den Anhang 2 nutzen --> Excel-Dateien zum Download
Wichtig für Anästhesisten
Werden im Zusammenhang mit Leistungen aus den Abschnitten 1 und 2 des Katalogs zum AOP-Vertrag nach § 115b SGB V Anästhesien aus dem EBM-Kapitel 5 (05320, 05330, 05331, 05341) oder EBM-Kapitel 31.5 erbracht, sind diese für eine extrabudgetäre Vergütung mit dem entsprechenden OPS und der Fallkennung 88115 zu kennzeichnen.
Werden im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Abschnitt 3 des Katalogs zum AOP-Vertrag nach § 115b SGB V Anästhesien aus dem EBM-Kapitel 5 (05320, 05330, 05331, 05341) erbracht, sind diese für eine extrabudgetäre Vergütung mit der Fallkennung 88115 sowie der dem Eingriff zugrunde liegenden Gebührenordnungsposition (im Feld 5036) zu kennzeichnen.
Seit dem Jahr 2015 werden einige Leistungen, die direkt im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Katalog zum AOP-Vertrag erbracht werden, extrabudgetär vergütet. Dazu zählen beispielsweise die Grund- und Versichertenpauschalen, Sonographien und Röntgenaufnahmen.
Die Nebenleistungen sind in Anlage 2 zur Honorarvereinbarung geregelt und im folgenden Katalog aufgeführt:
Grundvoraussetzungen für die Abrechnung der Nebenleistungen
Die Nebenleistungen können abgerechnet werden von
- Operateuren, die die ambulante Operation oder den stationsersetzenden Eingriff persönlich durchführen und über die KVSH abrechnen.
- Anästhesisten, die die Anästhesie zur o.g. Operation oder dem stationsersetzenden Eingriff persönlich durchführen und über die KVSH abrechnen.
- Hausärzten, die auf Überweisung eines Schleswig-Holsteinischen Arztes eine prä- oder postoperative Leistung, die im Zusammenhang mit einer der o.g. Leistungen steht, erbringen und diese über die KVSH abrechnen.
Die Nebenleistungen sind für eine extrabudgetäre Vergütung mit folgender Tagkennung zu versehen
- 88115A für präoperative Leistungen
- 88115B für intraoperative Leistungen
- 88115C für postoperative Leistungen
Weitere Informationen zu den Nebenleistungen
Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung vieler ambulanter Operationen ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung.
Vordrucke für den Antrag zur Teilnahme sowie weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.
Sachkosten beim ambulanten Operieren werden entweder über den EBM, die Sprechstundenbedarfsvereinbarung oder direkt zwischen Arzt und Kasse abgerechnet.
- Ambulantisierung (10. Januar 2024)
- Zuschläge für ambulantes Operieren (4. Januar 2024)
- OP-Datum bei postoperativer Behandlung / OPS-Angabe beim Simultaneingriff (7. Dezember 2023)
- Operationen: Weitere Leistungen im 3-Tages-Zeitraum möglich (23. Mai 2023)
- Abrechnung von Mehrkosten für Sonderlinsen (30. März 2023)
- Ambulantes Operieren ab 1. Januar 2023 (2. Januar 2023)
- Umsetzung Finanzstärkungsgesetz: Weiterentwicklung ambulantes Operieren (Vorabinfo 15. Dezember 2022)
- Postoperative Nachbehandlung nach AOP gemäß § 115b SGB V (9. März 2022)
- Wegegeld für Anästhesisten bei GOP 05230 (18. März 2021)
- Abrechnung zahnärztlicher Narkosen bei Zusammenarbeit mit MKG (18. März 2021)
- Abrechnung von Simultaneingriffen (24. Februar 2020)
- Postoperative Nachbehandlung nach AOP gemäß § 115b SGB V (13. März 2017)
- Kennzeichnung von Anästhesien aus EBM Kapitel 5 (18. Januar 2016)
- Zahnchirurgische Eingriffe mit Anästhesie (7. Dezember 2015)
- Zahnbehandlung unter Narkose - Anästhesiologische Leistungen (3. Dezember 2015)
- Kennzeichnung von Narkosen zur Zahnbehandlung bei Patienten mit geistiger Behinderung (7. September 2015)
- Anästhesien im Zusammenhang mit Leistungen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (7. September 2015)
- Änderung Krankentransporte (29. Juli 2015)
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zur Genehmigung bzw. zu Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Qualitätssicherung.
Bei Abrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an das Info-Team der KVSH:
Info-Team
04551 883 883