HzV-Vertrag SVLFG
Der HzV-Vertrag zwischen der KVSH, dem Hausärzteverband SH und der SVLFG als LKK wurde zum 1. Oktober 2011 geschlossen.
Voraussetzung für die Teilnahme der Hausärzte am Vertrag ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung
Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.
Einschreibung des Versicherten
Vertragsunterlagen
- Vertrag (Lesefassung der 1. Änderungsvereinbarung zum 01.07.2016)
- Antrag Patientencheck
- Verordnungsdokumentation Patientencheck
- Zweitmeinungsverfahren
- Abrechnungsziffern
Ihr Ansprechpartner
Hagen Franke
04551 883 623