Impfen
Schutzimpfungen zu Kassenlasten sind gemäß der Impfvereinbarung durchzuführen. Hierbei ist die jeweils gültige Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) beachten.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Frohberg
04551 883 304
Kostenübernahme weiterer Impfleistungen
Die Kostenübernahme von weiteren Impfleistungen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt, da es sich um sogenannte Satzungsleistungen handelt, die jede Kasse für sich festlegen kann. Mit einigen Krankenkassen hat die KVSH eine Vereinbarung zur unkomplizierten Abrechnung von sogenannten "Reiseimpfungen" geschlossen.