Impfen
Jede Ärztin bzw. jeder Arzt mit abgeschlossener Facharztausbildung hat nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Befähigung zum Impfen.
Welche Schutzimpfungen zulasten der Krankenkassen möglich sind, ist bundeseinheitlich in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Hier werden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt und konkretisiert.
Zur Umsetzung der Richtlinie und Vergütung der Leistungen gibt es in jedem Bundesland außerdem eine eigene Impfvereinbarung zwischen der jeweiligen KV und den Kostenträgern.
Impfleistungen werden außerbudgetär zu festen Euro-Beträgen vergütet.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, egal ob die Gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger ist oder nicht, die Haftung für eventuell auftretende Impfschäden.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Frohberg
04551 883 304
Kostenübernahme weiterer Impfleistungen
Die Kostenübernahme von weiteren Impfleistungen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt, da es sich um sogenannte Satzungsleistungen handelt, die jede Kasse für sich festlegen kann. Mit einigen Krankenkassen hat die KVSH eine Vereinbarung zur unkomplizierten Abrechnung von sogenannten "Reiseimpfungen" geschlossen.