Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung Teil der Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheit der Versicherten nach einem Unfall mit allen geeigneten Mitteln möglichst vollständig wiederherzustellen. Darunter fallen auch Schülerunfälle oder Unfälle von Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden.