Diabetisches Fußsyndrom
Ziel des Vertrages ist die qualitative Verbesserung der Behandlung, die Verkürzung der Behandlungsdauer des Diabetischen Fußsyndroms, sowie Vermeidung von Minor- und Majoramputationen auf Basis kalkulierbarer Kosten unter Nutzung bereits bestehender oder noch aufzubauender Strukturen.
Nadine Pries
04551 883 453
Carolin Kohn
04551 883 326
Downloads
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.