FAQ-Liste Ambulantes Monitoring
- Wenn Sie von einer positiv getesteten Person gegenüber dem Gesundheitsamt als Hausarzt benannt wurden, erhalten Sie von uns eine Mitteilung per E-Mail/SMS, dass Ihnen im ekvsh-Portal ein Patient zugewiesen wurde.
- Die Zuweisung erfolgt direkt vom Gesundheitsamt an Sie.
- Rufen Sie im Portal den Reiter „COVID-19 ambulantes Monitoring“ auf. Kontrollieren Sie dort unter „Zu Vertretung/Telefon“ Ihre gültige E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer, unter der wir Sie verlässlich auch außerhalb der Sprechstundenzeiten in Ausnahmefällen erreichen können. Korrekturen sind möglich. Sie erhalten eine Test-E-Mail oder Test-SMS an die angegebene Adresse.
- Bestätigen Sie bitte im Portal die Übernahme des Monitorings für diesen Patienten.
- Klären Sie bitte beim ersten telefonischen Kontakt mit dem Patienten ab, ob er Ihnen die Telefonnummer einer zweiten Person mitteilen kann, die im Bedarfsfall Zugang zur Wohnung hat (Notfallkontakt).
Sofern ein Monitoring notwendig ist:
- Bestätigen Sie täglich im Portal den Vorgang „tägliche Betreuung“ bis spätestens 12 Uhr.
Das Einhalten der Zeit ist wichtig, da eine strukturierte Weitergabe der Behandlungsbestätigungen an die Gesundheitsämter erfolgt. Gegebenenfalls würden Sie im Laufe des Vormittags eine Erinnerungsnachricht erhalten. Sie haben ebenso die Möglichkeit, auf der Patientenübersicht den Button „Tägliche Betreuung“ in der Schnellbearbeitung zu drücken.
Sofern ein Monitoring bei Patienten unter 60 nicht notwendig ist:
- Besprechen Sie mit dem Patienten das weitere Vorgehen, Warnsymptome, Notfallprozedere, ggf. eine digitale Überwachung z.B. per App und wählen Sie den Status „Monitoring aktuell nicht notwendig“ im Portal.
Grundsätzlich werden Ihnen nur die Patienten zugewiesen, die Sie als Hausarzt benannt haben. Wir bitten Sie aber auch, für die Übernahme fremder Patienten bereitzustehen, z. B. im Vertretungs- oder Krankheitsfall. Dazu können Sie im Portal eine Anzahl zusätzlicher Patienten angeben, die Sie oder Ihre MFA/NäPa betreuen könnten. Bei Bedarf würden wir Ihnen dann weitere Patienten zuweisen.
- Grundsätzlich soll ein Patient für die Dauer der häuslichen Isolation im ambulanten Monitoring verbleiben. Eine Beendigung der Isolation legt das Gesundheitsamt fest. In der Patientenansicht erscheint bei Eintragung durch das Gesundheitsamt der Isolationsbeginn sowie das voraussichtliche Isolationsende.
- Die Beendigung des Monitorings obliegt Ihnen als betreuende Praxis. Diese dokumentieren Sie über den Vorgang „Monitoring beenden“ in der Auswahlliste der Vorgänge. Das Gesundheitsamt wird über die Beendigung des Monitorings informiert.
Bitte beachten Sie, dass der Monitoring-Auftrag für die Zeit der Isolation gilt, bei medizinischer Indikation auch darüber hinaus erfolgen kann (siehe TOP 10).
Selbstverständlich. Unter www.ekvsh.de können Sie ebenso über Mobiltelefon oder Tablet Ihr Monitoring bestätigen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Zugangsdaten bereithalten. Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der ekvsh-Website anders als auf einem Bildschirm erscheinen kann.
- Nach den momentanen Erkenntnissen sind die Krankheitstage 7-9 die Tage, an denen am Häufigsten Komplikationen auftreten. Besonders unter diesem Aspekt ist ein auch am Wochenende durchgehendes Monitoring nötig.
- Bei Verschlechterung des Zustandes Ihres Patienten entscheiden Sie über einen selbst durchzuführenden notwendigen Hausbesuch in kompletter Schutzausrüstung, der Teil des hausärztlichen Versorgungsauftrages auch bei einer Covid-19-Infektion ist, oder auch über eine stationäre Einweisung.
Sofern Sie an einem Tag mehrfach vergeblich versucht haben, den Patienten telefonisch zu kontaktieren, kennzeichnen Sie ihn als „Patient nicht erreicht“. Dies gilt sowohl für morgens als auch für abends. Sollte der Patient von Ihnen innerhalb von 12 Stunden nicht erreicht werden, wird dies dem Gesundheitsamt übermittelt.
Sie kennzeichnen im Portal diesen Patienten mit „Tägliche Betreuung“ und setzen das ambulante Monitoring fort. Signalisieren Sie dem Gesundheitsamt die weitere Notwendigkeit eines Monitorings, indem Sie ein für Sie sinnvolles Datum der Isolationsverlängerung in der individuellen Patientenansicht vermerken.
- Ihre Urlaubs- oder Krankheitsvertretung können Sie über den Button „Zu Vertretung/Telefon“ angeben. Wählen Sie aus dem Pulldown-Menü eine externe Vertreterpraxis oder einen internen Vertreter aus der Liste. Pflegen Sie bitte auch hier die Kontaktdaten ein. In jedem Fall sollten Sie vorher die Vertretung mit Ihrem Kollegen/Ihrer Kollegin besprochen haben.
- Die Zuweisung erfolgt in der Regel direkt vom Gesundheitsamt. Da Kollegen ihre Patienten auch im Urlaub betreuen wollen, kann es vorkommen, dass Sie im Urlaub Patienten zugewiesen bekommen. Sie können diese selbstverständlich mit der Begründung „Urlaub“ ablehnen. Wir werden dann an die eingetragene Vertretung vermitteln.
Durch die fehlende Dokumentation der Betreuung des Patienten an diesem Tag, erscheint dieser beim ärztlichen Kollegen im Hintergrund. Sie erhalten eine Information, sobald der Patient wieder in Ihrer Liste erscheint. Für Rückfragen zur Freischaltung eines Patienten können Sie auch die u. g. Telefonnummer wählen.
Bitte vergewissern Sie sich, ob unter „Notfallkontakt“ eine für derartige Situationen hinterlegte Kontakttelefonnummer eingetragen wurde und versuchen Sie so, den Patienten zu erreichen. Sie können ebenso den Patienten in der Häuslichkeit aufsuchen. Da es sich um einen COVID-19-Patienten handelt, ist auf adäquate PSA zu achten. Weitere Maßnahmen können mit der örtlichen Rettungsleitstelle besprochen werden.
Das Bemerkungsfeld bei der täglichen Betreuung dient ausschließlich zu Ihrer Patientendokumentation, z. B. Angaben zum Gesundheitszustand. Es kann nicht zur Kommunikation mit der KV verwendet werden, d. h. Mitteilungen werden nicht ausgelesen. Stellen Sie dort auch bitte keine Fragen, sondern benutzen Sie die im Portal verfügbaren Auswahlmöglichkeiten, z. B. „Monitoring beenden“.
Generelles
Abrechnung Privatpatienten: über einen einvernehmlichen Behandlungsvertrag nach GoÄ
Abrechnung GKV-Versicherte: über die KVSH, Pseudoziffer / Portal ab II/2021
Abrechnung Nicht-Versicherte: über die KVSH, Kostenübernahmeantrag über covid-monitoring@kvsh.de verfügbar / Portal ab II/2021
Abrechnung Quartal I/2021
Bis 31.01.2021: Tägliches Abrechnen der Pseudoziffer 99873A für alle im Monitoring betreuten Patienten, die gesetzlich versichert sind.
Bonus wird zusätzlich zugesetzt, sofern
- Der Patient vom Gesundheitsamt ins eKVSH-Portal gemeldet wurde und
- das Monitoring ununterbrochen im Portal dokumentiert wurde
- die Monitoring-Leistungen durch die Pseudoziffer von Ihnen abgerechnet wurde
Sofern der Patient das Monitoring abgelehnt hat, entfällt das Zusetzen des Bonus.
Ab 01.02.2021: Tägliches Abrechnen der Pseudoziffer 99873A für die Tage, die der gesetzlich versicherte Patient vom Gesundheitsamt ins Portal gemeldet wurde (siehe Newsletter vom 26.02.2021)
Nicht gemeldete Patienten und für die Tage, die ein Patient noch nicht ins Portal gemeldet wurde: Abrechnung von Leistungen für Telefonate und Videosprechstunde über EBM. Die Abrechnungsbestimmungen des EBM sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
Ab 01.03.2021: „Monitoring aktuell nicht notwendig“: Abrechnung der Pseudoziffer 99873E (einmalig) bei unter 60-Jährigen
Abrechnung ab Quartal II/2021
Wie angekündigt erfolgt ab dem Quartal II/2021 die Abrechnung des ambulanten COVID-19-Monitorings für gesetzlich und nicht versicherte Patienten über das eKVSH-Portal.
Wie funktioniert die Abrechnung gesetzlich oder nicht versicherter Patienten?
Für jeden Tag, der im eKVSH-Portal von Ihnen dokumentiert ist, erhalten Sie die Möglichkeit, unter dem Menüpunkt „Abrechnung Covid19 ambulantes Monitoring“ anzugeben, wie häufig Sie den Patienten angerufen haben. Obligatorisch muss vorher der Versichertenstatus (gesetzlich, nicht oder privat versichert) eingetragen werden, um diese Angaben tätigen zu können.
Die Angaben können Sie bis zur Abrechnung jederzeit bearbeiten. Diese ersetzen die Abrechnung der Pseudoziffer 99873A in Ihrem PVS. Dadurch ist eine Abrechnung der Pseudoziffer in Ihrem PVS nicht mehr notwendig.
Spätestens am Ende des Quartals bestätigen Sie bitte für jeden Patienten die getätigten Anrufe mit dem blauen Button „Die Angaben sind vollständig und korrekt. Der Patient kann abgerechnet werden“.
Wie funktioniert die Abrechnung privat versicherter Patienten?
Privat versicherte Patienten werden nach GOÄ abgerechnet. Bitte weisen Sie Ihren privat versicherten Patienten zu Beginn des Monitorings darauf hin. Sollte der Patient mit der Ausstellung einer Privatrechnung nicht einverstanden sein und somit das Monitoring ablehnen, vermerken Sie dies bitte im Monitoring mit dem Status „Patient lehnt Monitoring ab“.
Status Monitoring aktuell nicht notwendig
Wir möchten Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, für Patienten unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen oder schwerere Symptomatik den Status „Monitoring aktuell nicht notwendig“ setzen zu können. In Konsequenz Ihrer Einschätzung ist ein tägliches Monitoring Ihrerseits dann aktuell nicht notwendig und die Patienten melden sich in Absprache bei Bedarf. Siehe hierzu auch den Newsletter vom 26.02.2021.
Das einschätzende Gespräch, u. A. über Warnsymptome, Notfallprozedere und Erreichbarkeiten wird – sofern direkt zu Beginn der Betreuung im Status „Monitoring aktuell nicht notwendig“ eingetragen – mit 40 Euro vergütet (ehemals Pseudoziffer 99873E).
Wenden Sie sich an das Info-Team unter Tel. 04551 883 883 oder die Monitoring-Hotline unter 04551 883 890
Mo-Do 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr 8:00 bis 14:00 Uhr oder
- Schreiben Sie uns eine E-Mail an covid-monitoring@kvsh.de
- Schauen Sie auf unsere Internetseite mit aktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen: www.kvsh.de/coronavirus