Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Praxen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Die Papier-AU ist dann nicht mehr gültig.
(12.08.2021) - Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet wie geplant am 1. Oktober. Ärzte übermitteln Krankschreibungen dann digital an die Krankenkassen. Für Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, konnte die KBV mit dem GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung vereinbaren.
Diese sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte übergangsweise das alte Verfahren anwenden können, solange die zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.
Kriedel: eAU kann mit Übergangsphase starten
„Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügten, können selbstverständlich die eAU nutzen, rät Kriedel. So könnten sie die eAU bereits in ihre Praxisabläufe integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept komme.
Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – können sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Derzeit gibt es 32 von der gematik zugelassene Anbieter, einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.
eHBA, KIM und Updates erforderlich
Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.
Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.
Umsetzung in mehreren Schritten
Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.
Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.
Die KBV hatte mehrfach vor Problemen zum Start der eAU gewarnt und unter anderem kritisiert, dass es für eine Massenanwendung wie die Krankschreibung bislang keine Tests in Praxen gegeben habe. Diese sollen nun Ende August beginnen. Auch die Krankenkassen müssen ihre Abläufe auf die neue Technik und das digitale Verfahren umstellen.
Detaillierte Informationen zur eAU
Auf einer Themenseite informiert die KBV detailliert zur eAU. Daneben stehen für Haus- und Fachärzte ein Video und eine ausführliche Praxisinformation bereit.
Was die Übergangsregelung für Praxen bedeutet: KBV-Information
1. Schritt ab 1. Oktober 2021: elektronischer Versand an die Krankenkassen
Im ersten Schritt leiten die Praxen ausschließlich die AU-Daten weiter, die für die Krankenkassen bestimmt sind. Die Übermittlung erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation in der Medizin (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der TI.
Die Patienten bekommen weiterhin einen Papierausdruck: für ihren Arbeitgeber und für sich – allerdings nicht mehr auf dem Muster 1. Das Papier- und auch das Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf Basis sogenannter Stylesheets ersetzt. Diese erstellt der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
2. Schritt ab 1. Juli 2022: elektronischer Versand an die Arbeitgeber
SO GEHT ES
Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die AU-Daten zukünftig elektronisch zu verschicken. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars. Der Arzt ruft eine AU im PVS auf und befüllt sie. Danach wird das Dokument signiert und gedruckt. Gleichzeitig bereitet das PVS die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen vor. Die Adressierung an die richtige Krankenkasse erfolgt automatisch.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Um die eAU nutzen zu können, sind in der Praxis neben der Anbindung an die TI folgende technische Voraussetzungen notwendig:
- Konnektor-Update: Für die eAU wird ein E-Health-Konnektor (PTV3) benötigt. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor (PV4) notwendig. Weitere Informationen zu den Updates erhalten Praxen bei ihrem PVS-Hersteller oder Systembetreuer.
- KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt.
- eHBA: Der elektronische Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.0 ist für die qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Inzwischen sind alle Landesärztekammern für die Ausgabe vorbereitet.
- Praxisverwaltungssystem-Update für eAU: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung. Für weitere Informationen sollten Praxen sich an ihren PVS-Hersteller wenden.
Evtl. weitere Kartenterminals.
! Hinweis:
Bitte beachten Sie unbedingt die ausführliche Praxisinformation zum Thema eAU. Hier werden u.a. auch die technischen Pauschalen, die Regelungen für die Hausbesuche und das Ersatzverfahren und die unterschiedlichen Signaturmöglichkeiten abgebildet.
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur
- Update Ihres Konnektors auf den eHealth-Konnektor (PTV3)
- KIM-Anbieter
- Zugangsdaten und E-Mailadresse für den KIM-Dienstanbieter (Verzeichnisdienst)
- KIM und eAU-Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem
- eHBA G2 für die qualifizierte Signatur der eAU
- Eventuell zusätzliche Kartenterminals in Ihren Sprechzimmern
- Binden Sie sich an die Telematikinfrastruktur an
- Updaten Sie Ihren Konnektor auf den eHealth-Konnektor (PTV 3)
- Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus
- Bestellen das KIM-Modul und die gewünschte KIM-Anwendung bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter
- Bestellen Sie die Zugangsdaten und E-Mail-Adresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienst (Verzeichnisdienstanbieter)
- Bestellen Sie ggf. den eHBA G2 z.B. für die Signatur bei einer KIM-Anwendung
- Reichen Sie den Pauschalenantrag ein, um die Förderung für KIM zu erhalten