Elektronische Rezept (eRezept)
Die KVSH zieht sich bis auf Weiteres aus der Rollout-Phase des eRezepts zurück. Wir arbeiten weiter an Lösungen für Praxen und Patienten.
Newsletter der KVSH vom 02.09.2022
Trotz des offiziellen Ausstiegs aus dem eRezept-Rollout arbeitet die KVSH mit Hochdruck an der Thematik weiter, um praktikable Lösungen für Praxen und Patienten zu erreichen. Nach zahlreichen Gesprächen zeichnen sich auch neben E-Rezept-App der gematik und Papierausdruck bereits weitere digitale Übertragungswege ab. Wenn Praxen technisch dazu sind der Lage sind, kann das eRezept Verfahren umgesetzt werden.
Wie geht es weiter?
- Videokonferenzen mit Softwarehäusern für Ärzte und MFA werden fortlaufend angeboten und durchgeführt. Wie sich gezeigt hat, kann darin neben der eRezept-Funktion auch sehr viel Grundwissen zur Digitalisierung vermittelt werden, was die KVSH gern wahrnimmt. Zu den Terminen wird jeweils gezielt und systembezogen eingeladen.
- Die Praxen können eine Checkliste zur Nutzung des eRezeptes ausfüllen, die den technischen Ausstattungsgrad erfasst, um gemeinsam mit den Softwarehäusern noch gezielter auf die Erfordernisse der Praxen eingehen zu können. Die Liste finden Sie im Mitgleiderbereich (www.ekvsh.de) unter Telematikinfrastrukur \ Ti Finanzierung.
- Sofern alle technischen Komponenten einsatzfähig sind, eignet sich der Ausdruck von eRezepten, um die praxisorganisatorischen Abläufe zu testen, z. B. zu Signaturlisten, Komfortsignatur, Sprechzimmerwechsel, eHBA.
- Jede Praxis hat 150 Flyer, die als Basisinformation für Patienten ausgelegt werden können, bekommen. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Praxis eRezepte ausstellen will oder noch nicht. Der Flyer beantwortet grundsätzliche Fragen von Patienten und soll den Praxen Einzelberatungen ersparen.
- Versicherte von TK, Barmer und DAK können darauf hingewiesen werden, dass für sie das Verfahren der E-Rezept-App der gematik ggf. in Frage kommt und bei ihren Krankenkassen Karte, Zugangsdaten und PIN beantragt werden können. Nach Umfrage können diese Kassen momentan NFC-fähige Gesundheitskarten ausgeben.
Die KVSH bittet die Praxen auch weiterhin, ihre umliegenden Apotheken darauf hinzuweisen, dass das Mailen des QR-Codes des eRezeptes über den KIM-Weg relativ schnell möglich gemacht werden könnte. Dazu müssten die Apotheken ein KIM-Modul implementieren.
Wenn Sie Fragen zum eRezept haben, kontaktieren Sie uns gerne unter erezept@kvsh.de
Newsletter der KVSH vom 22.08.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die KVSH muss Ihnen mitteilen, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des eRezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat und Sie das Einverständnis in Ihrer EDV dokumentiert haben. Die Mitteilung der Behörde vom 19.08.2022 finden Sie auf der Webseite der KVSH.
Zur Erläuterung: Das im PVS erstellte eRezept wird über die TI digital an den Fachdienst der gematik geleitet. Parallel erhält ein Patient/eine Patientin einen QR-Code, der selbst keine Daten enthält, sondern allein eine Schlüsselfunktion darstellt. Ein Scan des Codes ermächtigt die Apotheken, das vollständige eRezept beim Fachdienst der gematik abzurufen und die Medikamente abzugeben.
Die Datenschutzbehörde teilt mit, dass die Versendung datenloser QR-Codes an versicherte Personen oder Apotheken bereits die Übermittlung von Gesundheitsdaten bedeute. Dabei sei zu berücksichtigen, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermöglicht. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt. Ein Mailingverfahren käme nur dann in Betracht, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde.
In der analogen Welt geht die Verantwortung für den formalen Umgang mit einem Rezept mit der Abgabe der Praxis an den Empfänger über. Was dieser/diese damit tut, ist allein seine/ihre Sache. In der digitalen Welt können Sie als Ärzte/Ärztinnen auch für Fehlverhalten oder missbräuchliche Anwendung datenloser QR-Codes durch Dritte in Haftung genommen werden, wie wir jetzt erfahren. Daher muss die Funktionalität sofort nach Bekanntwerden zu Ihrem Schutz unterbunden werden. Das PVS-System, das dieses Verfahren ermöglicht hat, hat bereits am 19.08. eine Information an seine Kunden/Kundinnen versandt und wird in diesen Tagen die Funktion abschalten.
Nach diesen aktuellen Vorgaben ist der digitale Weg des eRezepts nun momentan für ca. 99% aller Verordnungsfälle unterbunden. Das restliche 1% verteilt sich folgendermaßen:
- Die gematik App ist erst nur in wenigen Fällen nutzbar, weil die Krankenkassen aufgrund des Chipmangels nicht für alle Versicherten nfc-fähige Gesundheitskarten ausliefern können. Versicherte der AOK NordWest werden auf das Jahresende 2022 verwiesen, bei anderen Kassen läuft gerade eine Abfrage. Zudem sind überwiegend die Menschen nicht im Besitz eines modernen nfc-fähigen Smartphones und als drittes ist den Krankenkassen vor ca. zwei Wochen das Videoidentifizierungsverfahren zum Erreichen der PIN seitens des Datenschutzes untersagt worden. Versicherte müssen nun eine der in ländlichen Bereichen nur noch sporadisch vorhandenen Geschäftsstellen der Kassen aufsuchen oder ein Postident-Verfahren durchlaufen. Selbst wenn Hardware vorhanden ist, die Bluetooth-Verbindung zwischen Handy und Karte hergestellt werden kann und ein Versicherter/eine Versicherte tatsächlich eine App Freischaltung erreichen konnte, bleibt immer noch die Frage, ob der 6-stellige Anmeldecode immer zur Hand sein wird. Die Zeit wird zeigen, ob sich die App irgendwann als alltagstauglich für jedermann erweist.
- Es ist möglich, einen eRezept-Code per KIM an Apotheken zu übersenden, sofern ein Patient/eine Patientin diesem zustimmt. Diese Option besteht allerdings erst dann, wenn Apotheken mit KIM-Modulen und -Adressen ausgestattet sind. Momentan soll dies nur auf eine Handvoll Apotheken in SH zutreffen. Insbesondere Praxen, die viele Versicherte in Heimen betreuen und dementsprechend viel rezeptieren, könnten ihre umliegenden Heime und Apotheken darauf hinweisen, dass per KIM eine digitale Option bestünde. KIM ist allerdings keine Vorgabe der gematik, um als eRezept-ready zu gelten, zudem erhalten Apotheken keine finanzielle Erstattung für das KIM-Modul.
- Das eGK-Verfahren wird voraussichtlich nicht vor 2023 implementiert sein. Bei diesem Verfahren wird die eGK des/der Versicherten als Identifikationsinstrument mit einem Lesegerät in der Apotheke ausgelesen, was es dieser ermöglicht, das eRezept vom Fachdienst der gematik abzurufen. Das Verfahren setzt die physische Anwesenheit des/der Versicherten in der Apotheke voraus oder die Weitergabe der eGK an eine dritte Person zur Abholung der Medikamente. Es fehlt noch die abschließende Klärung, ob dieses Verfahren seitens des Datenschutzes für zulässig befunden wird, denn grundsätzlich ist auch ein missbräuchlicher Umgang mit eGKs möglich.
- Das Einstellen eines eRezeptes in eine ePA scheitert momentan noch an der Verfügbarkeit.
Die KVSH hat Ihnen Anfang August in ihrem Anschreiben mitgeteilt, dass sie den eRezept-Rollout unterstützt, weil grundsätzlich für die Praxen eine Entbürokratisierung des Massenprozesses Rezept durch die Digitalisierung erreicht werden kann. Nach zwei Monaten intensiver Vorbereitung, Abklärung aller Wege und permanenter Absprache mit allen Akteuren sehen wir aktuell nicht, dass unser Ziel in den nächsten Monaten erreicht werden kann. Ein Ausdruckverfahren steht Ihnen selbstverständlich frei. Bedenken Sie dabei, dass Sie damit zwar ihre Prozessorganisation umstellen und üben können, Sie ansonsten für sich und Ihr Personal aber keinen Mehrwert erzielen, weil bei Massenanwendung mehr Zeit-, Druck- und Papierressourcen verbraucht werden. Sie ersparen zudem keinem Patienten/Patientin einen Weg, zu Rezeptnachbestellungen muss jeder unverändert kommen. Mit einem Ausdruck erleichtern Sie ggf. zwar die Rezeptabrechnung für Apotheken, wir halten dies allerdings nicht für eine Aufgabe der Praxen. Vermeiden Sie beim ausgedruckten eRezept außerdem unbedingt eine Übermittlung per Fax, denn dies ist datenschutztechnisch ebenfalls unzulässig.
Die KVSH wird in einer Pressemeldung veröffentlichen, dass sie noch vor dem offiziellen Beginn des eRezept-Rollouts alle weiteren Aktivitäten zunächst einstellt. Die bereits terminierten Schulungen mit Softwarehäusern werden als Videokonferenzen noch durchgeführt, die Mailadresse erezept@kvsh.de bleibt für Fragestellungen offen. Auch werden wir die Patienteninformationen für Sie freigeben, sobald die Druckerei diese herstellen und ausliefen kann. Übrigens: Dies verzögert sich mangels Papier!
Die Situation ist außerordentlich bedauerlich, hatten die Praxen doch erstmals Aussicht auf eine nutzbringende TI-Anwendung. Sofern Sie die eRezept-Zahlen auf dem gematik-Dashboard verfolgen: Diese Zahlen sagen nichts zur tatsächlichen Digitalisierung, denn die Ausdrucke zählen mit.
Die KVSH wird sich unterstützend wieder einschalten, wenn ggf. durch Gesetzesanpassungen und/oder technische gematik-Aktivitäten eine Entbürokratisierung für Praxen und eine Alltagstauglichkeit absehbar ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Dr. Monika Schliffke
Pressemitteilung der KVSH (22.08.2022)
KVSH steigt aus eRezept-Rollout aus
Die Einführungsphase des digitalen Rezeptes stagniert, bevor sie begonnen hat. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) zieht sich bis auf Weiteres aus der Rollout-Phase des eRezeptes zurück.
Digitale Lösungen, die Praxen und Patienten gleichermaßen nutzen, sind momentan nicht umsetzbar. Nach Mitteilung des Landesdatenschutzes ist die mailbasierte Umsetzung des eRezeptes untersagt. Damit ist der für Patienten praktikabelste Transportweg versperrt.
„Der Nutzen des eRezepts liegt für Arztpraxen im Komfort der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung mehrfacher Wege, was insbesondere für Menschen in ländlichen Bereichen vorteilhaft wäre. Beides kann momentan nicht erreicht werden“, so die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke. Aktuell sei eine Nachricht des Landesdatenschutzes eingegangen, dass auch vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien, weil zu berücksichtigen sei, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermöglicht. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt.
In der analogen Welt endet die formale Arzthaftung mit der Übergabe des Rezeptes an den Patienten. Ob dieser damit Medikamente abholt oder nicht abholt, das Rezept verliert, verkauft oder bei Facebook einstellt, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Arztes. „Das ist in der digitalen Welt offenbar sehr anders“, so die KV-Vorsitzende, „wir lassen die Praxen nicht in eine Falle laufen, denn die Praxen würden für diesen Missbrauch haften. Die Funktionalität, einen datenlosen Code als Anhang zu versenden, ist firmenseitig umgehend unterbunden worden.“
Die Argumentation des Datenschutzes, den die KVSH selbst eingeschaltet hatte, sei zwar formal, aber nicht inhaltlich nachvollziehbar, denn sie beeinträchtige das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zum Umgang mit seinen eigenen Daten. „Das Gesetz ist offenbar so zu lesen, dass kein Versicherter a. einer digitalen Übertragung eines datenlosen QR-Codes an sich selbst, b. an einen bevollmächtigten Dritten oder c. an die Apotheke seiner Wahl zustimmen kann“, so die KVSH. Es ist zwar gut, wenn im Vorweg des Rollouts auch die absurdesten Problemstellungen erkannt werden. „Dies hätte schon in der Testphase der gematik geschehen müssen, denn die schleswig-holsteinischen Praxen haben nicht unwesentlich zum Erreichen der gematik-Quote beigetragen. Nun hoffen wir, dass nicht auch noch das von der KV Westfalen-Lippe initiierte eGK-Verfahren dem Datenschutz zum Opfer fällt, weil auch elektronische Gesundheitskarten fehlerhaft oder missbräuchlich verwendet werden könnten“.
Damit gibt es noch drei Optionen digitaler Wege. Die gematik-App kann momentan kaum genutzt werden, weil es aufgrund fehlender Chips an nfc-fähigen Gesundheitskarten mangelt, nur wenige Patienten die geforderten Smartphone-Typen haben und die Einrichtung der App durch Verbot des Video-Ident-Verfahrens der Krankenkassen erschwert wird. Das Einstellen in eine elektronische Patientenakte (ePA) scheitert an deren minimalem Vorhandensein und die Code-Übertragung per Kommunikationsdienst KIM an Apotheken an der Tatsache, dass in Schleswig-Holstein nur eine Handvoll Apotheken bisher mit KIM-Modulen und -Adressen ausgestattet sind. Es könnten nur einzelne Praxen diesen Weg nutzen, sofern ein Patient dies gestatte. KIM in Apotheken ist keine politische Vorgabe für die Bezeichnung eRezept-ready.
„Das läuft auf 99 Prozent Papierausdrucke hinaus, was keinem unserer Ziele zur Digitalisierung auch nur annähernd nahekommt. Die Zählung der gematik zu eRezepten zeigt dann auch keinen Digitalisierungsgrad an“, resümiert die KV-Vorsitzende. Die KVSH wird die bereits terminierten Schulungen abschließen, ihre Erreichbarkeit zu speziellen eRezept-Fragen aufrechterhalten und sich ansonsten unterstützend wieder einschalten, wenn ggf. durch Gesetzesanpassungen und/oder technische gematik-Aktivitäten eine praxis- und patientengerechte Alltagstauglichkeit absehbar ist.
Was sind die Vorteile des eRezepts für Praxen?
Die digitale Übermittlung der Rezeptdaten an den Patienten oder (bei im PVS dokumentierten Einverständnis des Patienten) an die Apotheke wird die Abläufe in den Praxen vereinfachen und beschleunigen. Nachbestellungen können als Stapel signiert und, sofern der Arzt es bestätigt, ohne Patientenkontakt übermittelt werden. KVSH und KVWL analysieren die Rezeptprozesse in den Praxen und legen mit gematik und BMG die Übermittlungsprozesse der ersten Rollout-Phase fest.
Bin ich verpflichtet, ab 01.09.2022 eRezepte auszustellen?
Nein. Die Einführung erfolgt nicht nur bundesweit mit Hilfe eines Stufenplans, sondern auch innerhalb von Schleswig-Holstein stufenweise. Es hängt von Ihrer technischen Ausstattung und Schulung ab, ab wann Sie eRezepte ausstellen können. Dazu bietet die KVSH Unterstützung. Alle Apotheken in SH werden spätestens ab dem 1. September 2022 eRezepte annehmen und verarbeiten können.
Welchen Support bietet die KVSH?
Der Prozess der Ausstellung des eRezeptes unterscheidet sich je nach PVS-System. Die KVSH bietet Ärzten und MFA im August Videokonferenzen mit ihrem Softwarehaus an. Die Termine teilen wir Ihnen gesondert mit. In Phase 1 beginnen wir den Support mit folgenden Praxisverwaltungssystemen (PVS):
- Praxis-Programm von MediSoftware
- Medistar von CGM
- T2med von T2med
Unser Fokus liegt vorerst auf den ca. 1.100 Praxen mit diesen Systemen, um KV-seitig und auch von Seiten der Softwarehäuser einen optimalen Service zu bieten. Im Nachgang werden dann weitere Informationsveranstaltungen mit weiteren Softwarehäusern erfolgen. Selbstverständlich kann jede Praxis mit jedem anderen PVS-System auch bereits jetzt auf das eRezept umstellen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben und die Abläufe dazu bekannt sind. Fragen zum eRezept beantwortet die KVSH unter erezept@kvsh.de, bitte warten Sie aber zunächst die Schulungen im August ab.
Wir beginnen mit dem Programm Medistar der CGM am Dienstag, dem 2. August 2022 um 19.00 Uhr und am Dienstag, dem 16. August 2022 um 19.00 Uhr. Die Veranstaltungen sind begrenzt auf jeweils 250 Teilnehmer. Es findet keine Aufzeichnung der Veranstaltung statt. Wenn Sie an einer der Veranstaltungen teilnehmen möchten, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an eRezept@kvsh.de. Sie erhalten dann umgehend die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung. Bitte schreiben Sie in der Mail, an welchem der angebotenen Termine Sie teilnehmen möchten.
Welche Ausstattung ist für das eRezept erforderlich?
Ihr PVS-System bietet diese Funktion, wenn Ihre Praxis mit dem aktuellen Konnektortyp (PTV4+) und allen aktuellen Modulen ausgestattet ist.
Wie kann ich testen, ob das eRezept funktioniert?
Eine Checkliste steht Ihnen unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_Checkliste_e_Rezept_Arztpraxen.pdf zur Verfügung, mit der Sie selbst abprüfen können, ob Ihre Praxis technisch eRezept-ready ist. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr eHBA aktiviert und der Code dazu bekannt ist. Jeder Arzt einer Praxis benötigt einen persönlichen eHBA.
eRezepte können voll digital oder als Ausdruck erstellt werden. Der zeitsparende Mehrwert entsteht nur bei einer volldigitalen Lösung. Sofern Sie den Weg des eRezept-Weges als Ausdruck nachvollziehen wollen, steht Ihnen unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_E-Rezept_MFA_Kurz_Erklaert_web_20220630.pdf eine Anleitung zur Verfügung.
Den vollständig digitalisierten Weg können Sie mit dem Musterpatienten Max TK-Mustermann der Techniker Krankenkasse mit folgenden Daten testen.
IK der TK | 101575519 | Straße | Bramfelder Str. 140 |
Versichertennummer | T555558879 | PLZ | 22305 |
Vorname | Max | Ort | Hamburg |
Nachname | TK-Mustermann | Versichertenstatus | 1 |
Geburtsdatum | 01.01.1995 |
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Wie erkläre ich mich bei der KV eRezept ready?
Sie sollten erfolgreich mindestens 20 eRezepte volldigital ausgestellt und an den Patienten oder die von ihm genannte Apotheke übermittelt haben, um sich in der technischen und organisatorischen Ausführung der Prozedur sicher zu sein. Testen Sie auch, ob Ihre Drucker (Mindestauflösung = 300 dpi) eingestellt sind und ein eRezept fehlerfrei ausdrucken können. Setzen Sie dann im eKVSH-Portal einen Haken unter „Telematik-Infrastruktur (TI)“ – „Erstattung der Pauschalen für Notfalldatenmanagement/EMP, KIM, ePA und eRezept“. Hierüber lösen Sie dann die Finanzierung für die eRezept-Anwendung aus. Die Finanzierung wird auch gewährt, wenn Sie ausschließlich Ausdrucke des eRezepts erstellen, obwohl sich so kaum ein Mehrwert für die Praxis erreichen lässt.
Wofür kann ich eRezepte ausstellen?
eRezepte können vorerst nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV (bisheriges rosa Rezept) ausgestellt werden. Ob Sie apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über das eRezept verschreiben können, hängt von Ihrem Praxisverwaltungssystem ab. Alle anderen Rezepte und Verordnungen sind noch nicht digital möglich.
Die KVSH wird die Praxen kontinuierlich zum eRezept informieren. Die eRezept-Informationen gehen auch den Geschäftsführungen der zertifizierten Praxisnetze in Schleswig-Holstein zu, um deren Unterstützung wir bitten.
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur
- Aktivierter und funktionsfähiger elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) mit PIN
- Update Ihres Konnektors auf den ePA-Konnektor (mind. PTV4+)
- eRezept-Modul in Ihrer Praxissoftware
- Komfortsignatur
- Drucker (Mindestauflösung = 300 dpi)
- Für die technische Einrichtung Ihrer Telematikinfrastruktur ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Softwarehaus. Zum Thema eHBA steht Ihnen die Ärztekammer Schleswig-Holstein zur Seite. Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen und Probleme auch ansprechen.
Die meisten Praxisverwaltungssysteme stellen Ihnen Informationsmaterialien und Videos zum Thema eRezept und weiteren TI-Themen zur Verfügung. Wir haben Ihnen hier einige Links zusammengestellt:
CGM
- Medistar: www.cgm.com/deu_de/produkte/praxissoftware/cgm-medistar-kundenseite/tutorials.html
- Turbomed: www.youtube.com/watch?v=qv2pvzyvjBk
- M1 Pro: www.youtube.com/watch?v=qLiksS58BPc
- Albis: www.youtube.com/watch?v=8kUFoWW3EJ0
Medatixx
- Medatixx: https://akademie.medatixx.de/e-learning.html?kategorie=medatixx-praxissoftware
- x.isynet: https://akademie.medatixx.de/e-learning.html?kategorie=x-isynet-praxissoftware
- x.comfort: https://akademie.medatixx.de/e-learning.html?kategorie=x-comfort-praxissoftware
- x.concept: https://akademie.medatixx.de/e-learning.html?kategorie=x-concept-praxissoftware
- weitere Informationen: https://akademie.medatixx.de/e-learning/erezept-ausstellen-signieren-versenden-medatixx.html
MediSoftware
T2med von T2med
Quincy von Frey
Diese Liste ist nicht vollständig. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Softwarehaus, ob Informationsmaterialen bereitgestellt werden können.