Honorarvereinbarungen

Die KVSH und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen vereinbaren jährlich gemeinsam und einheitlich zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen eine sogenannte Honorarvereinbarung. Diese beruht auf der aktuellen Gesetzeslage (insbesondere die Paragraphen 82 bis 87a SGB V) und den jeweils aktuell gültigen Beschlüssen des (erweiterten) Bewertungsausschusses.

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Maren Fiedler

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