Ergänzende Hinweise zum QuaMaDi-Übergang

Um Ihnen und Ihren Patientinnen einen möglichst einfachen Übergang von Alt- zu Neu-QuaMaDi zu ermöglichen, werden wir mit Neu-QuaMaDi und der Nutzung der elektronischen Patientenakte Optemis unverzüglich starten und die bereits verfügbaren Funktionen nutzen.

14.02.2020

Um Ihnen und Ihren Patientinnen einen möglichst einfachen Übergang von Alt- zu Neu-QuaMaDi zu ermöglichen, werden wir mit Neu-QuaMaDi und der Nutzung der elektronischen Patientenakte Optemis unverzüglich starten und die bereits verfügbaren Funktionen nutzen.

  • Bitte prüfen Sie, ob Sie eine Genehmigung der KVSH für die Erbringung und Abrechnung der neuen QuaMaDi-Leistungen haben. Nur dann können Sie Ihre QuaMaDi-Patientinnen weiterhin betreuen.
  • In wenigen Tagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Patientenakte Optemis. Ab diesem Zeitpunkt können Patientinnen in das neue QuaMaDi eingeschrieben und somit in Optemis angelegt werden. Wichtig: Für die persönlichen Nutzerzugänge benötigen wir mindestens eine Praxismailadresse. Diese Mailadresse wird bei den Benutzern einer Praxis im System hinterlegt und für das Zurücksetzen des Passwortes benötigt. Bitte teilen Sie uns diese auf dem Genehmigungstrag mit. Falls Sie noch keine Praxismailadresse haben, erstellen Sie bitte eine entsprechende (z.B. 012345678(BSNR)@gmx.de) und teilen uns diese mit.
  • Bitte beachten Sie, dass sich Optemis bereits im Echt-Betrieb befindet. Es handelt sich also nicht um eine Test-Plattform, auf der Sie die Nutzung üben können. Dementsprechend sollen nur Echt-Daten erfasst werden.

Gynäkologen

  • informieren ihre Patientin darüber, dass QuaMaDi jetzt elektronisch geführt wird, aber in der Anlaufzeit noch nicht komplett zur Verfügung steht. Das heißt, dass es in einer Übergangsphase kein Mehr-Augen-Prinzip (radiologische Zweitbefundung) und noch keinen vollständigen elektronischen Datentransfer gibt. Die Qualität ist aber in jedem Fall gegeben. Bei auffälligen Befunden begutachtet zusätzlich das Referenzzentrum die Aufnahmen und führt ggf. die Abklärungsuntersuchung durch.
  • händigen der Patientin die Datenschutzinformation aus und lassen die Patientin die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Neu-QuaMaDi unterzeichnen.

Sobald Sie Zugangsdaten haben

  • legen Sie die QuaMaDi-Patientin in Optemis an,
  • händigen ihrer QuaMaDi-Patientin eine Überweisung (QuaMaDi-Vordruck oder Muster 6 mit Vermerk „QuaMaDi“) zum Radiologen sowie den QuaMaDi-Anspruchsnachweis aus. Der Anspruchsnachweis wird nachgeliefert, er soll später eine Überweisung ersetzen.
  • dokumentieren ihren Befund in Optemis und geben den Befund für den Radiologen frei.
  • können Sie den radiologischen Erstbefund in Optemis einsehen, sobald dieser vom Radiologen eingegeben und freigegeben wurde.
  • informieren Sie im Fall einer notwendigen Abklärung die Patientin, stimmen den Termin zur Abklärung im Referenzzentrum (oder bei einem niedergelassenen Radiologen) ab und stellen die entsprechende Überweisung aus (QuaMaDi-Überweisungsschein oder Muster 6 mit Vermerk „QuaMaDi“ unter Angabe der Abklärungsdiagnostik).

Radiologen

  • Prüfen Sie, ob die Patientin eine Überweisung (QuaMaDi-Vordruck oder Muster 6 mit Vermerk „QuaMaDi“) oder einen Neu-QuaMaDi Anspruchsnachweis hat.
  • Prüfen Sie, ob die Patientin in Optemis angelegt ist.
  • Beachten Sie den Befundbericht des Gynäkologen in Optemis.
  • Fertigen Sie die beauftragte Mammographie/Sonographie an.
  • Nutzen Sie Optemis so weit wie jeweils aktuell möglich (Stand 13. Februar 2020: Erstbefundung verfügbar).
  • Öffnen Sie die Aufnahmen im eigenen PACS.
  • Dokumentieren Sie den Befund in Optemis.
  • Erstellen Sie einen schriftlichen Befund für den Gynäkologen.
  • Speichern Sie – im Falle einer notwendigen Abklärungsdiagnostik (ab BIRADS 4) – die Bilder auf einem USB-Stick und geben diesen zusammen mit Ihrem Befund und einem Überweisungsschein (QuaMaDi-Überweisungsschein oder Muster 6 mit Vermerk „QuaMaDi“ Drittbefundung) an das Referenzzentrum weiter.

Referenzzentren

  • Führen Sie die (Dritt-)Befundung auf QuaMaDi-Überweisung des behandelnden Radiologen durch.
  • Informieren Sie den Gynäkologen bei Abklärungsbedürftigkeit und stimmen den Abklärungstermin ab.
  • Führen Sie auf Überweisung des behandelnden Gynäkologen (QuaMaDi-Überweisungsschein oder Muster 6 mit Vermerk „QuaMaDi“-Abklärung) die beauftragten Leistungen im Rahmen der Abklärung durch.
  • Informieren Sie den Gynäkologen über das Ergebnis (via Arztbrief).

Abrechnung Ihrer Leistungen

Ihre Leistungen rechnen Sie bitte – vorbehaltlich einer bestehenden QuaMaDi-Genehmigung – im Rahmen der Quartalsabrechnung über die neuen QuaMaDi-Gebührenordnungspositionen ab.

Die Leistungen bekommen Sie extrabudgetär, also außerhalb Ihres Punktzahlvolumens, aus dem für Neu-QuaMaDi verhandelten Budget zum vollen Preis vergütet.

Bitte beachten Sie: Hat Ihre Patientin keine „QuaMaDi“-Überweisung (QuaMaDi-Überweisungsschein oder Muster 6 mit Vermerk „QuaMaDi“), ist ausschließlich eine Behandlung nach EBM möglich. Fordern Sie in diesen Fällen bitte einen entsprechenden Überweisungsschein, sofern es sich um eine QuaMaDi-Patientin handelt, beim behandelnden Gynäkologen an.

Weitere Informationen

  • Eine Checkliste für Gynäkologen und Radiologen finden Sie im aktuellen Nordlicht 1/2 2020 als Tischvorlage.
  • Weitere Informationen zu Optemis stellen wir Ihnen in einem Handout zur Verfügung, das Sie zusammen mit den Zugangsdaten für Optemis erhalten.
  • Für Fragen steht Ihnen die QuaMaDi-Hotline von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, zur Verfügung.

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