Anpassung der Sozialpsychiatrie-Pauschale
Die teamübergreifende sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig besser vergütet.
Die sogenannte Sozialpsychiatrie-Pauschale (Gebührenordnungsposition 88895) wird ab dem 1. Januar 2019 von bisher 163 Euro auf 186 Euro je Behandlungsfall (ab dem 351. Behandlungsfall: 139,50 Euro) angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 14,1 Prozent. Zudem wird die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung um eine sogenannte Anpassungsklausel ergänzt: So überprüfen Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zukünftig jährlich – erstmals mit Wirkung ab 2020 –, ob und inwieweit eine Anpassung der Vereinbarung erforderlich ist.