GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz trotz Protesten beschlossen
Der Bundestag hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am 20. Oktober beschlossen. Damit wird die Neupatientenregelung ab Januar 2023 entfallen.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde in der Schlussphase der Beratungen eine Regelung ins Gesetz aufgenommen, mit der die extrabudgetären Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung durch die Terminservicestelle oder Hausärzte erhöht werden.
Über Einzelheiten dieser neuen Regelung wird die KVSH im Nordlicht und in Newslettern informieren. Einen ersten Überblick gibt es auf der Website der KBV: www.kbv.de/html/1150_60474.php
Erfolgreicher Auftakt zu ärztlichen Protesten gegen Lauterbach-Sparpläne
Ärztegenossenschaft Nord (ÄGN), Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) und Dachverband der Praxisnetze in Schleswig-Holstein (DPN-SH) haben eine positive Bilanz des ersten Protesttages der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gegen die Sparpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gezogen. Dieser plant per Gesetz Honorarkürzungen und damit Einschränkungen bei der ambulanten Patientenversorgung. Lesen Sie dazu die gemeinsame Pressemitteilung vom 06.10.2022 ...
Breiter Widerstand gegen Lauterbachs Sparpläne
Das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein für großen Unmut und Wut. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der KVSH vom 06.09.2022 ...
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- GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Lauterbachs nächste Irrfahrt: Plakat zum Download
Sie können die Plakate (Format A3) über formular@kvsh.de bei der KVSH bestellen.
Sondersitzung der Mitglieder der KBV-VV und der Vorstände und VV-Vorsitzenden der KVen
Den Link zur Veranstaltung finden Sie hier hier als Mittschnitt.
Hintergrund
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der Gesetzgeber 2019 die Regelung eingeführt, dass ärztliche Leistungen für die Behandlung von Neupatientinnen und Neupatienten extrabudgetär vergütet werden. Darunter fielen alle Patientinnen und Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt wurden. Trotz größter Belastungen haben die Praxen ihr Terminangebot ausgebaut und dabei auf den Bestand gesetzlicher Regelungen vertraut.
Lauterbach im Bundestag
Auch der heutige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im März 2019 im Bundestag ins einer damaligen Funktion als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender noch als „einen Schritt weg von der Zwei-Klassen-Medizin“ bezeichnet. Dass gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten teilweise monatelang auf einen Arzttermin warten müssten, „sei unwürdig für ein so reiches Land wie Deutschland“. Die außerbudgetäre Vergütung für die Ärzteschaft sei sinnvoll, erklärte Lauterbach, da gerade neue Patientinnen und Patienten viel Arbeit machten und mehr Zeit in Anspruch nähmen. Nun will der Bundesgesundheitsminister die entsprechende gesetzliche Regelung wieder streichen, die er noch vor wenigen Jahren als Bundestagsabgeordneter vehement eingefordert hatte.
Ihr Ansprechpartner
Delf Kröger
04551 883 454