COVID-19
Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen für Praxen in Schleswig-Holstein.
Die Zahl der Covid-positiven Fälle hat sich zwischen November 2020 und Januar 2021 von 800 auf inzwischen 2.800 erhöht und bewegt sich in den letzten Wochen anhaltend auf diesem Niveau. Die Belastung der betreuenden Praxen hat somit deutlich zugenommen und auch die Gesundheitsämter benötigen oftmals mehr Zeit, um Fälle einzustellen. Gleichzeitig wird weiter beobachtet, dass die klinischen Verläufe der jüngeren Patienten eher selten komplikationsbehaftet sind.
Zu Ihrer Erleichterung und im Einvernehmen mit dem Land werden wir daher ab dem 1. Februar 2021 das Ambulante Monitoring wie folgt anpassen
- Ab dem 1. Februar 2021 stellen die Gesundheitsämter in das KV-Portal nur noch Positivpersonen, die älter als 50 Jahre sind (Jahrgang 1970 und früher). Bitte monitoren Sie diese Patienten wie bisher zweimal täglich und setzen im Portal ihre Bestätigung zur Dokumentation. Auch abrechnungstechnisch ändert sich in der Betreuung dieser Patientengruppe nichts.
- Für Patienten < 50 Jahre, die aufgrund einer bestehenden chronischen Erkrankung einem besonderen Risiko zu schweren Verläufen unterliegen, kann das Monitoring incl. Abrechnung der Pseudoziffer (GOP 99873A) ebenso unverändert fortgesetzt werden. Die KVSH geht davon aus, dass die behandelnden Hausärzte durch den Patienten über die Covid-Erkrankung informiert werden. Für die Abrechnung ist es erforderlich, dass die chronische Erkrankung als Diagnose neben der Covid-Kodierung deutlich wird.
- Aktuell Covid-positive Patienten < 50 Jahre, die primär kein erhöhtes Risiko aufweisen, einem schweren Verlauf zu unterliegen und grundsätzlich gesund sind, müssen nicht mehr täglich angerufen werden. Somit entfällt dann auch eine Abrechnung der Pseudoziffer. Bitte weisen Sie diese Patientengruppe auf die mögliche Nutzung einer Corona-Selbstüberwachungs-App hin. Geeignet sind für ein Monitoring z.B. die Apps Patient plus, SaniQ, PatientConcept, u.a., in die der Patient seine Messdaten eingeben kann und zu denen Sie als behandelnder Arzt Grenzwerte definieren können, ab wann sich der Patient aktiv bei Ihnen melden sollte. Die Apps sind kostenfrei und können aus den App Stores heruntergeladen werden. Möglich sind z.T. auch Messdatenübermittlungen an Praxen, die ggf. zwischen Arzt und Patient verabredet werden können.
- Die Gesundheitsämter werden ab dem 1. Februar 2021 nicht mehr „am Portal vorbei“ Praxen direkt Patienten zu einem abrechnungsfähigen Monitoring zuweisen können. Selbstverständlich können Patienten direkt übernommen werden. Die Beratungstätigkeit zu Positivfällen, die sich nicht im Portal wiederfinden, ist allerdings dann ausschließlich über den EBM abrechenbar.
- Für alle Patienten steht Ihnen selbstverständlich auch die vertragsärztliche Videosprechstunde mit der entsprechenden EBM-Abrechnung offen.
Für die im bisher bekannten Monitoring verbleibenden Patienten > 50 Jahre tragen Sie bitte weiter in der Quartalsabrechnung Ihre Pseudoziffern ein, da aufgrund der Fülle der IT-Aufgaben und damit einhergehender mangelnder Ressourcen eine automatisierte Abrechnung aus dem KV Portal noch nicht umgesetzt werden konnte.
Wir bedanken uns für Ihre anhaltende Mitarbeit. Der jetzige Schritt im Ambulanten Monitoring berücksichtigt die klinischen Verläufe der jüngeren Positivfälle und soll Sie von Aufgaben entlasten, die momentan medizinisch nicht zwingend sind.
Sonderinformationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zum Thema Schutzausrüstung (KVProtect)
▪ Hinweise zu Atemschutzmasken
▪ Aktuelle RAPEX-Meldungen
▪ Lieferengpässe bei medizinischen Schutzhandschuhen
▪ Materialbestellungen im Dezember (Weihnachten/Silvester)
▪ Achtung: Cyberkriminalität mit PSA
Kinderkrankengeld: Bescheinigung wegen Schul- oder Kitaschließung
Gesetzlich versicherte Eltern können in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Der Bundestag hat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes am 14. Januar 2021 beschlossen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind wegen einer coronabedingten Schließung der Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung zu Hause elterlich beaufsichtigt und betreut werden muss. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.
Wie muss der Anspruch gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden?
Schul- oder Kitaschließung
Muss ein gesundes Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, können Eltern sich in diesen Fällen die Bescheinigung für die Krankenkasse nicht wie üblich vom Kinderarzt, sondern von der jeweiligen Einrichtung (Kita oder Schule) ausstellen lassen. Muster 21 ist in diesem Fall nicht zu verwenden.
Erkrankung des Kindes
Bei Erkrankung des Kindes muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse wie bisher mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) ausgefüllt.
Nähere Informationen zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes bieten die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium auf ihren Internetseiten.
Kostenübernahme für Fahrten zu Impfzentren
Hat ein Versicherter grundsätzlich gemäß § 60 SGB V einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zu einer medizinischen Behandlung (z. B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" oder Pflegegrad 4 oder 5), so gilt dieser Anspruch auch für die Fahrt zum Impfzentrum. Die Erstattung der Fahrkosten für Privatversicherte richtet sich nach dem jeweiligen vereinbarten Tarif mit den zugehörigen Tarifbedingungen.
Die in Schleswig-Holstein vertragsärztlich tätigen Personen in den Bereichen Nephrologie, Pneumologie oder Onkologie (jeweils Innere Medizin), haben bereits jetzt die Berechtigung, sich impfen zu lassen. Die raren Impftermine müssen aber mit anderen Anspruchsberechtigten geteilt werden. Der KVSH stehen nunmehr pro Kreis täglich eine kleine Anzahl von Impfstoffdosen zur Verfügung, die zu festen Terminen für die anspruchsberechtigten Ärztinnen und Ärzte und das Praxispersonal genutzt werden können. Hierbei unterstützen wir gern. Der Weg über die landesweite Terminvergabe entfällt in diesem Fall.
Im ekvsh-Portal (15. Januar 2021, Freitag 16 Uhr) finden Sie die Möglichkeit, für Ihre Praxis die Anzahl der impfwilligen Personen, für die bisher noch kein Termin vereinbart werden konnte, einzutragen. Hierfür rufen Sie den Punkt „Meldung Sonderkontingent Corona Schutzimpfung“ im linken Menü auf und tragen einmalig die Anzahl der impfwilligen Personen ein.
Im Anschluss kontaktieren wir Sie telefonisch und sprechen mit Ihnen die Kapazitäten in den umliegenden Impfzentren ab. Aufgrund der eingeschränkten Impfstoffmenge kann es vorkommen, dass das Praxisteam nicht gemeinsam an einem Tag geimpft wird.
An dieser Stelle der Hinweis, dass sich dieses Angebot ausschließlich an die Ärztinnen und Ärzte der oben aufgeführten Schwerpunkte und das entsprechende Praxispersonal bezieht. Beachten Sie dies bitte verantwortungsvoll insbesondere in fachübergreifenden Konstruktionen.
Kritische Infrastruktur
Für die Notbetreuung von Kindern entsteht immer wieder die Frage danach, ob Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Vertragspsychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zur kritischen Infrastruktur gehören. Diese Fragen könnte womöglich auch erheblich werden, sofern es in Schleswig-Holstein zu Bewegungseinschränkungen aufgrund von hohen Inzidenzwerten kommen sollte. Die am 11.01.2021 in Kraft getretene Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 definiert in § 19, ob Personen oder ihre Angehörigen zu kritischen Infrastrukturen gehören. Das ist dann der Fall, wenn die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit für die Kernaufgaben der jeweiligen Infrastruktur relevant ist. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 5 der Landesverordnung gehört der Bereich Gesundheit zur kritischen Infrastruktur und aufgelistet ist hier der niedergelassene Bereich. Hieraus folgt, dass sowohl Vertragsärzte und Vertragsärztinnen als auch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zur kritischen Infrastruktur gehören.
Wenn Sie im Einzelfall hierfür eine Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an zulassung@kvsh.de.
"Me first?" - Fakten und Diskussionen zum Thema "Impfen" im Video
Das Impfen hat begonnen und der Start ist nicht problemfrei
Livestream "KVSH-Vorstandsdialog zu Corona-Impfzentren"
Einsatz als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum
- FAQ (Stand: 23.12.2020)
- Rahmenvertrag zwischen dem Land und der KVSH zum Einsatz von Ärzten in Impfzentren
- Impfen und Impfnotfälle: Schulungsvideo Heidelberger Akademie
- Berechtigung zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – gemäß Impfverordnung § 2 Impfung höchster Priorität – (29.12.2020)
- Newsletter der KVSH mit weiteren Informationen (29.12.2020)
- Konzept Schulung Personal für Impfstationen/ Impfteams während der SarsCoV-2-Pandemie (29.12.2020)
- Qualifikationsanforderungen – Assistenzpersonal Schutzimpfung COVID-19 (29.12.2020)
Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
- Standorte Impfzentren
- www.impfen-sh.de
- www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2020/Corona/201217_VIII_Impfung.html
- Aufklärungsbogen für Betreuer von Impfpersonen (29.12.2020)
- Minister Garg dankt Praxen für die im Pandemie-Jahr 2020 geleistete Arbeit: Dankesschreiben als Download
Aufklärungs- und Informationationsmaterialien der Bundesregierung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die Impfung sollte daher zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.
Unter der Berücksichtigung der Impfquoten, der Erhebungen zur Impfakzeptanz sowie der Studien zur Impfeffektivität und -sicherheit wird die STIKO die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren. Sie wird den wissenschaftlichen Stand zum Erkrankungsrisiko und zu den Impfstoffen, die bereits zur Anwendung kommen oder kurz vor der Zulassung stehen, fortlaufend prüfen und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen. Eine erste Aktualisierung erfolgte am 08.01.2021.
Weitere Informationen
Kreis | Stellvertreter | Name |
Segeberg | Guido Reisewitz | |
Segeberg | X | Dr. med Peter Aschermann |
Dithmarschen | Dr. med. Reimar Vogt | |
Dithmarschen | X | Dr. med. Anna-Kristina Schaal |
Flensburg | Dr. med. Ingeborg Kreuz | |
Flensburg | X | Dr. med. Wolfgang Barchasch |
Kiel | Dennis Kramkowski | |
Kiel | X | Matthias Seusing |
Lübeck | Dr. med. Ralf Staiger | |
Lübeck | X | Mathias Rosenbaum |
Neumünster | Dr. med. Johannes Kandzora | |
Neumünster | X | Jörg Schulz -Ehlbeck |
Nordfriesland | Marc-Oliver Weinhonig | |
Nordfriesland | X | Dr. med. Frauke Bantin |
Ostholstein | Dr. med. Bettina Schultz | |
Ostholstein | X | Dr. med. Lutz Stöve |
Pinneberg | Dr. med. Marc Dupas | |
Pinneberg | X | Antje Klein |
Plön | Dr. med. Joachim Pohl | |
Plön | X | Holger Bernsdorff |
Hzgt. Lauenburg | Dr. med. Gert Schwiethal | |
Hzgt. Lauenburg | X | Dr. med. Silke Meinert |
Rendsburg-Eckernförde | Eckard Jung | |
Rendsburg-Eckernförde | Gloria Lawrenz | |
Schleswig-Flensburg | X | Katrin Berger |
Schleswig-Flensburg | Dr. med. Carsten Petersen | |
Steinburg | Dr. med. Axel Kloetzing | |
Steinburg | X | Lars Meyer |
Stormarn | Hubertus Tesdorpf | |
Stormarn | X | Dr. med. Thomas Giehrl |
Coronavirus: Verlängerung diverser Sonderregelungen
Mehrere Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurden und zunächst bis zum Ende des Jahres befristet waren, werden verlängert.
Bis zum 31. März 2021 gilt weiterhin:
- Videosprechstunde: Ärzte und Psychotherapeuten können weiterhin unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.
- Psychotherapie und Neuropsychologie: Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie per Video sind in Ausnahmefällen möglich (zum Beispiel, wenn ein Aufsuchen der Praxis dem Patienten nicht zumutbar ist).
- Gruppentherapie: Eine unbürokratische Umwandlung in Einzeltherapie ist weiterhin möglich. Für je eine bewilligte Gruppensitzung (100 Min.) darf je eine Einzelsitzung durchgeführt werden (50 Min.). Formlose Anzeige bei der Krankenkasse ist ausreichend.
- Sozialpsychiatrie: Videogestützte Maßnahmen einer funktionellen Entwicklungstherapie gemäß GOP 14223 dürfen durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt werden.
- Behandlung Opioidabhängiger: Das therapeutische Gespräch gemäß GOP 01952 ist weiterhin achtmal im Behandlungsfall möglich und kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde oder telefonisch durchgeführt werden.
- Telefonkonsultationen: Telefonische Beratung von Patienten gemäß GOP 01433 oder 01434 ist auch im ersten Quartal 2021 möglich.
- Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen: Postalischer Versand an den Patienten kann weiterhin mit der GOP 88122 abgerechnet werden.
Neu und bis zum 31. März 2021 gilt:
Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine Ergänzung der Anmerkung zur GOP 08312 und 26316 (Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin) beschlossen. Befristet vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 wird die Genehmigung auch dann erteilt, wenn die Teilnahme an von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens 4 CME-Punkten (regulär 8 Punkte) für das zurückliegende Jahr nachgewiesen wird. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden und werden Kongresse und Fortbildungen abgesagt oder verschoben. Daher ist das Erreichen der geforderten CME-Punkte aktuell erschwert.
Bis zum 30. Juni 2021 gilt:
Die zunächst bis zum Jahresende gültigen Regelungen zur Vergütung der Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zur Behandlung mit einem Depotpräparat war im April eine neue Leistung gemäß GOP 01953 in den EBM aufgenommen worden, mit der die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert werden.
Testverfahren
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine neue Rechtsverordnung zu den Corona-Testungen für asymptomatische Personen erlassen, die zum 2. Dezember 2020 in Kraft tritt. Danach können wie auch laut der vorherigen TestV zum 15. Oktober 2020 Testungen bei Personen ohne COVID-19-Symptome vereinfacht durchgeführt und veranlasst werden.
- Mehr Informationen der KVSH
- Schaubild zum Corona-Testverfahren und Abrechnung
- Newsletter der KVSH (15.12.2020)
- Newsletter der KVSH (04.12.2020)
- Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Informationen zur Coronavirus-Testverordnung
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) sind weitere Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen worden. Das ärztliche Gespräch zur Feststellung, ob es sich um eine Kontaktperson nach der TestV handelt, wird ab dem 2. Dezember 2020 mit 5 Euro vergütet, sofern keine SARS-CoV-2-Testung durchgeführt wurde. Die Eingabemöglichkeit im eKVSH-Portal zur Abrechnung für KV-Mitglieder wird demnächst um diese Leistung erweitert.
Zur Abrechnung ärztlicher Leistungen (Abstrich/Gespräch) erfolgt zudem folgende Klarstellung:
- Nur Arztpraxen, Testzentren der KVen oder vom ÖGD beauftragte Dritte dürfen ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer Testung gegenüber der KVSH abrechnen.
- Bei präventiven Testungen von Personal nach § 4 TestV dürfen ärztliche Leistungen nur dann abgerechnet werden, wenn die Einrichtung oder das Unternehmen sein Personal nicht selbst testen darf. Dazu gehören die Praxen der Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und anderer medizinischer Heilberufe. Bei Testungen von Mitarbeitern in einer Einrichtung oder einem Unternehmen, das nach der TestV selbst testen darf, sind Abstriche und Gespräche nicht berechnungsfähig. Dazu gehören beispielsweise Abstriche beim Personal in Arztpraxen oder in Krankenhäusern. Auch Abstriche beim Personal in Pflegeheimen dürfen nicht nach der TestV abgerechnet werden, da das Heim nach einer ärztlichen Schulung selbst Testungen bei Bewohnern, Besuchern und Personal durchführen darf.
Höhere Vergütung für Schulungen nichtärztlicher Einrichtungen
Das Land fördert seit dem 10. Dezember 2020 die ärztlichen Schulungen gemäß TestV in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenheime, Wohngruppen für behinderte Menschen o.ä.). Die Vergütung wird auf 200 Euro aufgestockt, sofern mindestens 6 Personen der entsprechenden Einrichtung befähigt und geschult werden. Ab sofort fallen auch ambulante Pflegedienste unter diese gesonderte Vergütungsregelung.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bieten zudem im jeweiligen Onlineauftritt kostenlose online Lerneinheiten bzw. Lernvideos zum Antigen-Schnelltest für SARS-CoV-2 an. Diese Angebote dürfen im Rahmen der ärztlichen Schulung Verwendung finden, ersetzen aber eine Schulung nicht vollständig. Selbstverständlich dürfen die geschulten Einrichtungen diese Angebote ebenfalls nutzen, um das vermittelte Wissen im Nachgang an eine Schulung zu festigen oder nach geraumer Zeit aufzufrischen.
Lernvideo KBV: https://www.kbv.de/html/poc-test.php
eLearning-Angebot ÄKSH: https://elearning.aeksh.de/goto_AEKSH_cat_2157.html
Neues Muster 10c ab 1. Januar 2021 und Anpassung des Formulars OEGD
Beim Muster 10C entfällt zum 1. Januar 2021 das Ankreuzfeld „Testung nach Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona‐Warn‐App (GOP 32811)“. Hintergrund ist, dass die Beauftragung und Abrechnung dieser Tests ausschließlich nach der Coronavirus-Testverordnung erfolgt und nicht mehr nach EBM. Das Muster 10C dient somit künftig einzig für die Beauftragung einer diagnostischen Abklärung bei Verdacht auf eine Corona-Infektion aufgrund von Symptomen. Alle weiteren Aufträge zu Testungen erfolgen über das Formular OEGD. Alte Muster 10c dürfen ab 1. Januar 2021 nicht mehr verwendet werden.
Anpassung Formular OEGD
Aufgrund erneut geänderter Vorgaben aus der zuletzt veröffentlichten Testverordnungen musste das Formular OEGD mehrfach angepasst werden. Zur besseren Unterscheidung tragen die Formulare nun unten rechts einen Aufdruck für das Jahr und den Monat, in dem sie eingeführt wurden – zum Beispiel „11.2020“. Die Verwendbarkeit der jeweiligen Fassung ist wie folgt geregelt:
- Stand „11.2020“ auf Grundlage der TestV vom 14. Oktober 2020: Diese Fassung können Praxen verwenden, bis Restbestände aufgebraucht sind.
- Stand „08.2020“ auf Grundlage der Testverordnung vom 1. August 2020: Diese Fassung dürfen Praxen noch bis zum 31. Dezember 2020 einsetzen.
- Die neue Fassung „12.2020“ auf Grundlage der Testverordnung vom 1. Dezember 2020 steht ab Mitte Dezember zur Verfügung.
Telefonische AU bis 31. März 2021 verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bis Ende März 2021 verlängert wird. Aufgrund der Pandemie ist es weiterhin erforderlich, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen, Infektionsketten zu vermeiden und die Umsetzung der Hygienekonzepte in den Arztpraxen sicherzustellen. Details zur Regelung im Einzelnen können Sie dem Newsletter vom 19. Oktober 2020 entnehmen.
tgl. = auch am 24.12., 31.12. sowie an Sonn- und Feiertagen
- Forschungszentrum Borstel, tgl. 8.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 15 Uhr
Parkallee 35
23845 Sülfeld
- Bredstedt, tgl. 13 bis 18 Uhr
Eichweberstraße 4
25821 Bredstedt
ehemalige Bundesgrenzschutzkaserne
- Elmshorn, tgl. 13 bis 18 Uhr
Agnes-Karll-Allee 2
25337 Elmshorn
Anfahrt ausschließlich über die Hamburger Straße in die Agnes-Karll-Allee - dann der Beschilderung folgen
- Flensburg
Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg
Öffnungszeiten: 13.00 bis 18.00 Uhr
Parkplatz neben dem Gebäude Riga
- Heide, tgl. 13 bis 18 Uhr
Poststraße 7
25746 Heide
DRK Ortsverein
- Kiel, tgl. 13 bis 18 Uhr
Steenbeker Weg 23
24106 Kiel
Vor der Lubinus-Klinik der Ausschilderung „Diagnostisches Zentrum Abstriche folgen" - nicht auf dem Lubinus-Gelände
- Lübeck, tgl. 13 bis 18 Uhr
Von-Morgen-Str. 3
23564 Lübeck
Zufahrt über "Labor Bobrowski"
- Neumünster, tgl. von 13 bis 18 Uhr
Justus-von-Liebig-Str. 2-4
24537 Neumünster
Holstenhallen
- Rendsburg, tgl. 13 bis 18 Uhr
Norla Messegelände / Tor 6
Am Exerzierplatz 48
24768 Rendsburg
- Schwentinental, tgl. 13 bis 18 Uhr
Mergenthaler Str. 34
24223 Schwentinental
ehem. Max Bahr Markt
- Trittau, tgl. 13 bis 18 Uhr
Nikolaus-Otto-Str. 2-4
22946 Trittau
leerstehender Famila Markt
Hinweise
An den Testzentren findet keine Behandlung statt. Medizinisches Fachpersonal des Deutschen Roten Kreuzes nimmt dort die Abstriche bei den Personen, die getestet werden, vor. Die Zuweisung zum Test erfolgt entweder durch ein Gesundheitsamt über ein Online-Portal oder einen niedergelassenen Arzt, der die Notwendigkeit eines Tests auf einem speziellen Formular mit seiner Unterschrift bescheinigen muss. Ohne diese ärztliche Unterschrift auf dem Formular können die Tests nicht vorgenommen werden. Es reicht daher nicht, einen Patienten telefonisch ins Testzentrum zu schicken, der Arzt muss den Patienten zuvor gesehen haben. Wichtig ist zudem, dass die getestete Person ihre Zustimmung zur Weiterleitung der Testdaten vom Labor auf den Server des RKI gibt. So können die Daten anschließend über die Corona App vom Getesteten abgefragt werden.
Neben den Arztpraxen können auch Gesundheitsämter über ein spezielles Portal Patienten zur Vermittlung an die Testzentren einstellen. Mitarbeiter der KVSH kontaktieren den Patienten, verweisen ihn an ein Abstrichzentrum und teilen ihm einen Zahlen-Code mit. Somit können nur jene Patienten, die einen Zahlen-Code am Abstrichzentrum vorweisen können oder über eine Arztpraxis zugewiesen wurden, einen Abstrich erhalten. Alle anderen Patienten müssen abgewiesen werden. Angelegt sind die Corona-Testzentren als so genannte Drive-through Anlagen, die mit dem Auto in Einbahnstraßenregelung an- und abgefahren werden können.
Karte zum Download
Zum Zweck der frühzeitigen Erfassung möglicher Komplikationen bei COVID-19 positiv getesteten Patienten führen Hausärzte, Kinderärzte und hausärztliche Internisten während der Isolationszeit täglich bei ihren Patienten das ambulante Monitoring durch.
Allgemeine Hinweise zum Ambulanten Monitoring
Ein Überwachungsprotokoll kann unter www.kvsh.de/coronavirus heruntergeladen werden und verbleibt in der Dokumentation der Praxis. Die Bestätigung der Betreuung geschieht täglich bis 12 Uhr ausschließlich im ekvsh-Portal. Das Monitoring eigener Patienten gehört in der Pandemiezeit zum ärztlichen Versorgungsauftrag und ist damit verpflichtend. Für Urlaubs- oder Krankheitszeiten muss eine Vertretung im ekvsh-Portal bei „eAbwesenheitsMeldung“ eingetragen werden. Das Monitoring ist eine delegierbare Leistung. Tägliches Monitoring bedeutet die Durchführung der Leistung auch am Wochenende und an Feiertagen. Patienten älter als 50 Jahre, chronisch Erkrankte mit besonderen Risikofaktoren oder Patienten mit schwerer Symptomatik unter 50 Jahre werden 2x täglich, möglichst im 12-Std-Abstand angerufen.
Die FAQ-Liste befindet sich gerade in der Überarbeitung
Downloads
Die KVSH bittet, bei der Indikationsstellung zu Testungen weiterhin streng die RKI-Empfehlungen anzuwenden. Sie finden diese unter "Testkriterien für die Sars-Cov-2-Diagnostik. Anpassungen für die Herbst/Wintersaison" mit Datum vom 11. November 2020.
Abklärung
- Hinweise zur differentialdiagnostischen Abklärung von Atemwegsinfektionen während der SARS-COV-2 Pandemie
Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte
Infektsprechstunde – Risikomanagement in Arztpraxen
Zielsetzung einer Pandemieplanung in der Arztpraxis ist es, in einer Pandemiesituation die Versorgung der Infizierten und Erkrankten möglichst lange ambulant durchzuführen aber auch frühzeitig Patienten aus dem stationären Bereich wieder in den ambulanten Bereich zu übernehmen, um die Kapazitäten in den Kliniken zu entlasten. Begleitend muss langfristig auch die ambulante Regelversorgung aufrechterhalten werden. Daher sehen sich alle Niedergelassenen, angesichts einer Pandemie, mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre bisherige Praxisorganisation an die Infektionssituation anzupassen. Darüber hinaus kann es (regional) sinnvoll sein, Infektsprechstunden in dafür geeigneten und daran interessierten Praxen zu konzentrieren. So werden Ressourcen und Kompetenzen geschont und andere Praxen entlastet.
Bei den vorwiegend durch Tröpfchen und Aerosole übertragbaren Infektionen wie Influenza und SARS-CoV-2 spielen vor allem die allgemeinmedizinischen, internistischen, HNO-, augen- und kinderärztlichen Praxen eine wesentliche Rolle. Zusätzlich ist es auch für andere Facharztgruppen sinnvoll, eine auf spezielle Zeiten zentrierte Infektsprechstunde anzubieten, gerade wenn es um ambulante Interventionen und Untersuchungen geht. Die jüngsten Erfahrungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie haben gezeigt, dass eine gute Kommunikation und Kooperation mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig ist. Daher sollte im Falle positiv getesteter Personen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsämtern erfolgen, auch um die jeweiligen Zuständigkeiten abzustimmen.
Informationen und Downloads
Wir stellen Ärzten, Psychotherapeuten und Praxisteams alle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung, die für den Praxisalltag wichtig sind: Testungen auf SARS-CoV-2 - Testverfahren - Abrechnung - Kodieren - Meldepflicht - Corona-Warn-App - Sonderregelungen für die ambulante Versorgung
- Themenseite Coronavirus
- Schaubild „Tests auf SARS-COV-2 in der Praxis“
- Patienteninformation „Coronavirus" für das Wartezimmer
- Sonderregelungen im Überblick
- Kodieren
Schulungen nichtärztlicher Einrichtungen
Das Land fördert seit dem 10. Dezember 2020 die ärztlichen Schulungen gemäß TestV in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenheime, Wohngruppen für behinderte Menschen o.ä.). Die Vergütung wird auf 200 Euro aufgestockt, sofern mindestens 6 Personen der entsprechenden Einrichtung befähigt und geschult werden. Ab sofort fallen auch ambulante Pflegedienste unter diese gesonderte Vergütungsregelung.
Paul-Ehrlich-Institut
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bieten zudem im jeweiligen Onlineauftritt kostenlose online Lerneinheiten bzw. Lernvideos zum Antigen-Schnelltest für SARS-CoV-2 an. Diese Angebote dürfen im Rahmen der ärztlichen Schulung Verwendung finden, ersetzen aber eine Schulung nicht vollständig. Selbstverständlich dürfen die geschulten Einrichtungen diese Angebote ebenfalls nutzen, um das vermittelte Wissen im Nachgang an eine Schulung zu festigen oder nach geraumer Zeit aufzufrischen.
Lernvideo KBV
eLearning-Angebot ÄKSH
Schulungen nichtärztlicher Einrichtungen
Das Land fördert seit dem 10. Dezember 2020 die ärztlichen Schulungen gemäß TestV in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenheime, Wohngruppen für behinderte Menschen o.ä.). Die Vergütung wird auf 200 Euro aufgestockt, sofern mindestens 6 Personen der entsprechenden Einrichtung befähigt und geschult werden. Ab sofort fallen auch ambulante Pflegedienste unter diese gesonderte Vergütungsregelung.
Ausbruchsmanagement
Anbei finden Sie als PDF-Dokument eine Personenliste, die Sie bitte ausgefüllt an das zuständige Gesundheitsamt senden, sofern für Ihr Pflegeheim/Betrieb/Einrichtung ein Ausbruchsmanagement (Massenabstriche auf Sars-Cov-2) vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte primär an das zuständige Gesundheitsamt und beachten Sie bitte den Ihnen zur Verfügung gestellten „Leitfaden für Einrichtungen.“
Definition von „Einrichtungen“ oder „Gemeinschaftseinrichtungen“ gemäß § 23, § 33 und § 36 Infektionsschutzgesetz (Bezug: Coronavirus-Testverordnung)
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Rehabilitationskliniken
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Pflegeheime
- Entbindungseinrichtungen
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Rettungsdienste
- Behinderteneinrichtungen
- Kindertageseinrichtungen und -horte (ohne Kindertagespflege)
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Heime
- Ferienlager
- Obdachlosenunterkünfte
- Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte
- Sonstige Massenunterkünfte
- Justizvollzugsanstalten
Definition des Begriffes „Kontaktperson“ i.S. der Coronavirus-Testverordnung
Nach § 2 Abs. 1 TestVO i.V.m § 6 TestVO können Ärztinnen und Ärzte auch asymptomatische Kontaktpersonen von nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen testen. Als Kontaktpersonen gelten laut § 2 Abs. 2 TestVO:
1. Personen, die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person hatten,
2. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder in den letzten zehn Tagen gelebt haben,
3. Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die räumliche Nähe zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen),
4. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation aufgehalten haben (z. B. Schulklasse, Gruppenveranstaltungen),
5. Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des Robert Koch-Institutes eine Warnung erhalten haben,
6. Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
a) die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandeln, betreuen oder pflegen oder in den letzten zehn Tagen behandelt, betreut oder gepflegt haben, oder
b) von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandelt, betreut oder in den letzten zehn Tagen gepflegt werden oder wurden.
Hinweis Paul-Ehrlich-Institut
Auch wenn der Bezug von Desinfektionsmitteln aufgrund von Brandschutzbestimmungen nicht mehr möglich ist, können Sie Ihre PSA weiterhin über den Webshop im eKVSH-Portal bestellen. Sie erreichen diesen unter dem Menüpunkt „KV Protect“. Die maximalen Bestellmengen Ihrer Praxis richten sich nach den Bedarfen der einzelnen Arztgruppen. Eine Auslösung Ihrer Bestellung ist in einem 14-tägigen Turnus möglich. Die Mitarbeiter der KVSH sind unter der E-Mail-Adresse kvprotect@kvsh.de erreichbar.
Angesichts der 100% Auslastung der Labore zu PCR-Testungen bittet die KVSH im Einvernehmen mit dem Sozialministerium alle Praxen eine Priorisierung von Abstrichen gemäß der Nationalen Teststrategie vorzunehmen.
Priorisierung Stufe 1:
- Symptomatische Personen unter Berücksichtigung der differentialdiagnostischen Aspekte (Schema abrufbar unter www.kvsh.de/coronavirus)
Priorisierung Stufe 2:
- Enge Kontaktpersonen zu bestätigtem Covid-19-Fall in medizinischen Einrichtungen gemäß § 2 Abs 2 TVO
(Definition „enge Kontaktperson“ unter www.kvsh.de/coronavirus beachten) - Bewohner oder Personal bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen
(Definition „Einrichtungen“ unter www.kvsh.de/coronavirus beachten) - Personal in Praxen bei Ausbruch
Priorisierung Stufe 3:
- Testung vor ambulanten Operationen oder Dialyse
Priorisierung Stufe 4-5:
- Personal in Einrichtungen ohne Covid-19-Fall
- Besucher in Einrichtungen
- Reiserückkehrer
Wir bitten Sie, momentan nur bei den Personen Abstriche vorzunehmen, die eindeutig der Priorität 1 oder 2 zuzuordnen sind.
Sofern Sie symptomatische Patienten an ein Testzentrum verweisen, geben Sie bitte einen Laborschein Muster 10C mit, ohne den unteren Teil abzutrennen. Dieser Teil wird dem Patienten zur Abholung des Testergebnisses über die Corona App nach dem Abstrich mitgegeben. Ausbruchgeschehen in Einrichtungen werden durch die Gesundheitsämter bei der KVSH angemeldet und durch die Mobileinheiten vorgenommen.
Infektsprechstunde – Risikomanagement in Arztpraxen
Zielsetzung einer Pandemieplanung in der Arztpraxis ist es, in einer Pandemiesituation die Versorgung der Infizierten und Erkrankten möglichst lange ambulant durchzuführen aber auch frühzeitig Patienten aus dem stationären Bereich wieder in den ambulanten Bereich zu übernehmen, um die Kapazitäten in den Kliniken zu entlasten. Begleitend muss langfristig auch die ambulante Regelversorgung aufrechterhalten werden. Daher sehen sich alle Niedergelassenen, angesichts einer Pandemie, mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre bisherige Praxisorganisation an die Infektionssituation anzupassen. Darüber hinaus kann es (regional) sinnvoll sein, Infektsprechstunden in dafür geeigneten und daran interessierten Praxen zu konzentrieren. So werden Ressourcen und Kompetenzen geschont und andere Praxen entlastet.
Bei den vorwiegend durch Tröpfchen und Aerosole übertragbaren Infektionen wie Influenza und SARS-CoV-2 spielen vor allem die allgemeinmedizinischen, internisti-schen, HNO-, augen- und kinderärztlichen Praxen eine wesentliche Rolle. Zusätzlich ist es auch für andere Facharztgruppen sinnvoll, eine auf spezielle Zeiten zentrierte Infektsprechstunde anzubieten, gerade wenn es um ambulante Interventionen und Untersuchungen geht. Die jüngsten Erfahrungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie haben gezeigt, dass eine gute Kommunikation und Kooperation mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig ist. Daher sollte im Falle positiv getesteter Personen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsämtern erfolgen, auch um die jeweiligen Zuständigkeiten abzustimmen.
Faxformular zur Anmeldung von Verdachtspatienten zur Corona-Abklärung (PDF-Datei)
Faxformular zur Anmeldung von Verdachtspatienten zur Corona-Abklärung (Word-Datei)
Bitte benutzen Sie ausschließlich dieses Formular und melden damit per Fax Abstriche an unter der Nummer 04551 883 7400. Verweisen Sie bitte keine Patienten an Gesundheitsämter oder an die 112!
Übersicht
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (22.1.2021)
- Dashboard mit täglich aktualisierten Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis
- Steckbrief zu Erreger und Krankheit (25.1.2021)
- Aktuelle Risikobewertung für Deutschland (12.1.2021)
- Tägliche Situationsberichte (deutsch und englisch)
Fallzahlen und Epidemiologie
- Fallzahlen in Deutschland und weltweit (25.1.2021)
- JoHM S11/2020 - Krankheitsschwere der ersten COVID-19-Welle in Deutschland basierend auf den Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz (18.11.2020)
- Surveillance of COVID-19 school outbreaks, Germany, March to August 2020 (Euro Surveill. 2020 Sep 23)
- Infektionsumfeld von erfassten COVID-19-Ausbrüchen in Deutschland, Epid Bull 38/2020 (online vorab am 21.8.2020)
- Eine höhere Letalität und lange Beatmungsdauer unterscheiden COVID-19 von schwer verlaufenden Atemwegsinfektionen in Grippewellen, Epid Bull 41/2020 (online vorab am 28.8.2020)
- Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland - Nowcasting und R-Schätzung, Epid Bull 17/2020 (23.4.2020)
- Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland (20.3.2020) (PDF, 475 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Daten zum Download
- Dashboard-Daten
- Gesamtübersicht der pro Tag ans RKI übermittelten Fälle, Todesfälle und 7-Tages-Inzidenzen nach Bundesland und Landkreis
- Aktuelle Ergebnisse des Nowcasting und der R-Schätzung
- Fälle nach Altersgruppe und Meldewoche (Tabelle wird dienstags aktualisiert)
- Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter und Verstorbener (Tabelle wird dienstags aktualisiert)
- Fälle, die einem Ausbruch zugeordnet werden, nach Meldewoche und Infektionsumfeld (Tabelle wird dienstags aktualisiert)
- Tabellen zu Testzahlen, Testkapazitäten und Probenrückstau pro Woche (Tabelle wird mittwochs aktualisiert)
- Todesfälle nach Sterbedatum (Tabelle wird mittwochs aktualisiert)
- SurvStat - individuelle Abfrage von Meldedaten
Meldung
- Meldepflicht
- Falldefinition Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) (SARS-CoV-2), Stand: 23.12.2020 (PDF, 78 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamtes (PLZ-Tool)
Diagnostik und Teststrategie
- Testkriterien für die SARS-CoV-2 Diagnostik: Anpassungen für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 (11.11.2020)
- Hinweise zur Testung von Patienten auf SARS-CoV-2 (25.1.2021)
- Testzahlen
- Nationale Teststrategie
- SARS-CoV-2: Virologische Basisdaten sowie Virusvarianten (25.1.2021)
- Handlungsanleitung für Labore zur Auswahl von SARS-CoV-2-positiven Proben für die Sequenzierung (22.1.2021)
- Deutscher elektronischer Sequenzdaten-Hub (DESH)
- Infografik und interaktive Anwendung: Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen (23.12.2020)
- SARS-CoV-2-Testkriterien für Schulen (12.10.2020) (PDF, 228 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Erfassung der SARS-CoV-2-PCR-Testzahlen in Deutschland, Epid Bull 49/2020 (3.12.2020)
- Bericht der AG Laborkapazität beim RKI (7.7.2020)
- Konsiliarlabor für Coronaviren am Institut für Virologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin
- Speziallabor für hochpathogene virale Erreger am RKI
Allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen
- Strategie-Ergänzung bei Auftreten von akuten Atemwegserkrankungen im Winterhalbjahr während der COVID-19-Pandemie (3.11.2020)
- Präventionsmaßnahmen in Schulen (12.10.2020) (PDF, 296 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- „Kontrollstrategie im Schulbereich“ aus den Beschlüssen der MPK und der Bundeskanzlerin (1.12.2020)
- Sicherer feiern: 8 einfache Tipps für die Feiertage (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Infografik: Im engen Kreis feiern wir sicherer (15.12.2020)
- Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Interventionen bei der Kontrolle der COVID-19-Pandemie (28.9.2020)
- Corona-Warn-App: Infektionsketten digital unterbrechen
- Leitfaden für den ÖGD: Vorgehen bei Häufungen von COVID-19 (2.5.2020)
- Prävention und Management von COVID-19 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (1.12.2020)
- Hinweise zur Zusammenarbeit mit marginalisierten Bevölkerungsgruppen (3.9.2020)
- Hilfestellungen COVID-19-Risikogruppen (29.10.2020)
- Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte (Infografik, 6.8.2020)
- Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen (7.1.2021)
- Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen (3.7.2020)
- Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum zur Reduktion von COVID-19-Übertragungen. Epid Bull 19/2020 (online vorab 14.4.2020)
Impfen
- STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung (8.1.2021)
- COVID-19 und Impfen
- FAQ zu COVID-19 und Impfen
- YouTube-Playlist zu COVID-19 und Impfen
- PEI: Aktuelle Informationen u.a. zur Impfstoffentwicklung
Prävention und Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- COVID-19-Verdacht: Maßnahmen und Testkriterien bei symptomatischen Personen - Flussschema für Ärzte (3.11.2020)
- Corona-Warn-App: Was tun bei der Meldung „erhöhtes Risiko“? Empfehlungen für niedergelassene Ärzte (24.6.2020)
- Hygienemaßnahmen bei der Behandlung und Pflege von COVID-19-Patienten (8.12.2020)
- Erweiterte Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie (9.9.2020)
- Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung (29.12.2020)
- Stationärer Bereich: Getrennte Versorgung von COVID-19-Fällen, Verdachtsfällen und anderen Patienten (13.5.2020)
- Ambulanter und prästationärer Bereich: Getrennte Versorgung von COVID-19-(Verdachts-) Fällen und anderen Patienten (18.8.2020)
- Ambulantes Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten (30.11.2020)
- Management von COVID-19 Ausbrüchen im Gesundheitswesen (17.4.2020)
- Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (7.1.2021)
- Hinweise für ambulante Pflegedienste (22.4.2020)
- Verwendung von Masken (MNS-, FFP- sowie Mund-Nasen-Bedeckung)
- Anleitung zum An- und Ablegen von PSA für Fachpersonal (17.8.2020)
- Händedesinfektion unter den Bedingungen der SARS-CoV-2-Pandemie - Epid Bull 19/2020 online vorab (7.5.2020)
- Stellungnahme des AK Blut zu SARS-CoV-2 (17.03.2020)
- Ergänzende Grundsätze der medizinischen Versorgung unter SARS-CoV-2 (30.11.2020)
Kontaktpersonenmanagement
- Infografik: Orientierungshilfe Kontaktpersonenmanagement in der Herbst- und Wintersaison 2020/21 (1.12.2020)
- Management von Kontaktpersonen (15.1.2021)
- Infografik zur Kontaktpersonennachverfolgung (14.12.2020)
- Neuerungen in der Regelung der Quarantäne für Haushalte, Epid Bull 43/2020 (22.10.2020)
- Optionen zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei relevantem Personalmangel (30.11.2020)
- Alten- und Pflegeeinrichtungen: Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem und nicht medizinischem Personal bei Personalmangel (30.11.2020)
- Kritische Infrastrukturen: Optionen zum Management von Kontaktpersonen bei Personalmangel (30.11.2020)
- Abwägung der Dauer von Quarantäne und Isolierung bei COVID-19, Epid Bull 39/2020
- Abschätzen von Test-, Isolations- und Quarantänestrategien (24.11.2020)
Therapie und Versorgung
- Therapiehinweise und Empfehlungen
- DIVI-Intensivregister: deutschlandweite Echtzeiterfassung von Behandlungskapazitäten (www.intensivregister.de)
- Infektiologie-Beratungsnetzwerk von STAKOB und DGI
- Fachgruppe Intensivmedizin/Infektiologie/Notfallmedizin (COVRIIN)
- Datenbanken zu klinischen Studien
- Klinische Datenerfassung bei COVID-19-Patienten
- COSIK: Pilotphase COVID-19-Surveillance in Krankenhäusern
- Bereitstellung ausgewählter Arzneimittel durch das BMG (u.a. Remdesivir)
Strategie und Krisenpläne
- Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten - Ziele, Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz Strategie-Ergänzung (23.10.2020)
- Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19 (4.3.2020)
- Nationaler Pandemieplan (2016/2017)
- Rahmenkonzept: Epidemisch bedeutsame Lagen erkennen, bewerten, bewältigen (29.10.2019)
- Jetzt handeln, vorausschauend planen. Strategie-Ergänzung, Epid Bull 12/2020 (13.3.2020)
- Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum zur Reduktion von COVID-19-Übertragungen. Strategie-Ergänzung, Epid Bull 19/2020 (online vorab 14.4.2020)
Forschung
- Surveillance und Studien am RKI
- Publikationen mit RKI-Beteiligung
- Corona-Datenspende-App
- Antikörper-Studien des RKI
- Übersicht zu Antikörper-Studien in Deutschland, inkl. externe Studien
Internationale Situation
- Beitrag des ZIG zur internationalen Bekämpfung von COVID-19
- COVID-19-Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- COVID-19-Seiten von WHO EURO
- Informationen des ECDC zu COVID-19
Reiseverkehr
- Internationale Risikogebiete, ausgewiesen durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI (25.1.2021)
- Anerkennung von SARS-CoV-2-Tests bei Einreise aus einem Risikogebiet (5.1.2021)
- BMG: Regelungen für Einreisende nach Deutschland
- Bundesregierung: Informationen für Reisende und Pendler
- Information für Reisende in verschiedenen Sprachen
- Hinweise für COVID-19-Prozesse im Flugverkehr, Epid Bull 29/2020 online vorab (9.7.2020)
- BMVI: Coronavirus-Auswirkungen auf den Reiseverkehr
- Auswärtiges Amt: Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU/Schengen-Gebiet
- EU: Interaktive Plattform mit aktuellen Informationen zu Reisen in Europa
Externe Informationen für den Medizinbereich
- KBV: Informationen/Materialien für Ärzte und Praxispersonal
- Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV: Pandemieplanung in der Arztpraxis
- DGP: Informationen zu COVID-19 (u.a. Stellungnahmen und Leitlinien)
- Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen sicher ermöglichen - Handreichung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
Informationen für Bürger
- BZgA: Informationen zu COVID-19 auf www.infektionsschutz.de
- BZgA: Alltag in Zeiten von Corona: Mit AHA+L+A durch Herbst und Winter
- BMG: Informationen zu COVID-19 auf www.zusammengegencorona.de
- BMG: Ich hatte Corona – Betroffene erzählen ihre Geschichte
- UBA: Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren
- UBA: Lüften in Schulen
- Empfehlung der Bundesregierung: Infektionsschutzgerechtes Lüften
- CovApp: Handlungsempfehlungen und Informationen zum Coronavirus
- COVID-19 Orientierungshilfe für Bürger: Bin ich betroffen und was ist zu tun?
- Häusliche Quarantäne: Flyer für Kontaktpersonen
- Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung: Flyer für Patienten und Angehörige
- Informationen zu COVID-19 in verschiedenen Sprachen
- Informationen zu COVID-19 in leichter Sprache
- WHO/Europa: Informationen zu COVID-19 u.a. mit Erfahrungsbericht eines Patienten
- Hotlines für Bürger sind vom BMG, der unabhängigen Patientenberatung Deutschland, vielen Bundesländern und Krankenkassen eingerichtet
Stand: 25.01.2021
Obduktion von Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19
Um das Krankheitsbild besser zu verstehen, hat die Landesregierung entschieden, dass in Schleswig-Holstein möglichst alle im Zusammenhang mit Covid-19 Verstorbenen ab sofort obduziert werden sollen. Voraussetzung ist die Einwilligung der jeweiligen nächsten Angehörigen, sofern der Patient dies nicht schon zu Lebzeiten selbst verfügt hat. Die Obduktionen führt das Institut für Pathologie des UKSH, Campus Kiel, unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Röcken durch. Die Kosten für die Obduktion und den Transport zum UKSH trägt das Land.
Hier finden Sie ein Informationsblatt des Instituts sowie ein Antragsformular („Antrag zur klinischen Obduktion“), mit dem Sie einen Verstorbenen beim Institut zur Obduktion anmelden.
(19.05.2020)
RPM-Projekt zum digitalen Monitoring von Infektpatienten in der ambulanten Versorgung
Das Zi hat Ende September eine wissenschaftliche Studie zum digitalen Monitoring von Infekt-Patienten in der ambulanten Versorgung gestartet. Ziel der Praxisstudie ist es, einen Beitrag zur Entwicklung und Nutzung digitaler Tools zu leisten, mit der die Ansteckungsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie für ärztliches und nichtärztliches Personal reduziert werden können. Besondere Bedeutung gewinnt die Studie vor dem Hintergrund des durch die COVID‐19‐Pandemie überlagerten saisonalen Anstiegs von Atemwegsinfekten im Herbst/Winter und einer zu erwartenden Influenzawelle im kommenden Frühjahr. Remote Patient Monitoring (RPM) bietet zudem die Chance, digital erfasste Infekt-Daten in anonymisierter Form zusammenzuführen, um in Echtzeit Einblicke in die Verläufe und das ambulante Versorgungsgeschehen von Infekten zu erhalten. So kann durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die zuständigen Behörden frühzeitig und zielgerichtet auf Infektionswellen reagiert werden. Zur Teilnahme an der Studie sucht das Zi weiterhin teilnahmebereite Arztpraxen mit einer mindestens etwa durchschnittlichen Patientenzahl je Quartal.
Umgang mit respiratorischen Erkrankungen
Die Arbeitsgemeinschaft Influenza sucht Arztpraxen für Sentinel zur Überwachung akuter Atemwegserkrankungen. Es handelt sich dabei um eine syndromische Surveillance durch Sentinelpraxen. Möglichst viele Arztpraxen aus Schleswig-Holstein sollten sich am Sentinel beteiligen, um eine bessere regionale Abbildung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen zu erreichen. Die Ergebnisse aus den Surveillance-Systemen des RKI zu akuten respiratorischen Erkrankungen werden außerdem in den Situationsberichten des RKI zur COVID-19-Pandemie aufgegriffen und sind für die Gesamtbewertung des pandemischen Geschehens von Bedeutung.
Informationen für interessierte Sentinelpraxen: https://influenza.rki.de/Sentinelpraxis.aspx
Die virologische Surveillance (Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen) wird durch das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NRZ) unterstützt. Die Daten werden für jedes Bundesland aufbereitet und sind online verfügbar:
https://influenza.rki.de/Diagrams.aspx?agiRegion=0
Kurz-Umfrage zur klinischen Einsetzbarkeit von Gesundheits-Apps für chronische Schmerzpatient*innen
Bei dieser Online-Studie der Arbeitsgruppe KlinischeZ=S388 Psychologie an der Philipps-Universität Marburg geht es um die Akzeptanz, die Ärzt*innen Gesundheits-Apps entgegenbringen und ob ein Edukationsvideo einen Einfluss auf diese haben kann. Die Bearbeitung der Umfrage dauert ca. 5 bis 7 Minuten. Das Video benötigt zusätzlich 3 Minuten. Die Daten werden über eine gesicherte Plattform anonymisiert. An der Umfrage können alle Ärzt*innen teilnehmen – unabhängig vom Tätigkeitsbereich oder klinischer Erfahrung.
Die Studie kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.unipark.de/uc/NEPS/2d76/
Wie entwickelt sich die Zahl der Coronavirus-Infizierten in Deutschland, wie hoch ist die 7-Tages-Inzidenz insbesondere bei über 60-Jährigen oder welche Testkapazitäten gibt es aktuell? Die KBV und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichen ab sofort jeden Mittwoch einen Corona-Report mit Daten zu verschiedenen Parametern. Er enthält unter anderem Daten zur Testung, zur Zahl der Infizierten (auch beim Klinik- und Praxispersonal), zu 7-Tage-Inzidenzen, zur Belegung der Intensivbetten, zu Todesfällen und Fallsterblichkeit sowie zur Vorwarnzeit. Regionale und internationale Zahlen ergänzen die Übersicht. Die aktuellen Daten werden jeweils mit den Daten der Vorwoche verglichen. Außerdem gibt es zu allen Parametern Zahlen aus dem Frühjahr und Sommer 2020.
Das Zi, das für den Report verschiedene Datenquellen auswertet, stellt auf seiner Internetseite weiterführende Informationen auch auf Länder- und Kreisebene bereit: