COVID-19
Neu eingestellte und häufig nachgefragte Information und Handlungsempfehlungen für Praxen in Schleswig-Holstein.
In der im Epidemiologischen Bulletin 21/2022 veröffentlichten 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung modifiziert die STIKO nach sorgfältiger Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder. Aktualisiert werden darüber hinaus die Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit zur Verabreichung weiterer Impfstoffdosen für die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Personen, die bereits eine bzw. mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben.
Dieser Artikel wurde am 24.5.2022 online vorab veröffentlicht.
- Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 21/2022
Stand: 24.05.2022
Zur Räumung unseres Lagers möchten wir allen Praxen die Möglichkeit geben, in der Woche von
Montag, 9. Mai 2022 bis Montag, 16. Mai 2022
noch einmalig Schutzausrüstung, insbesondere Mund-Nasen-Schutz, FFP2-Masken und AntigenSchnelltests, über KVProtect zu bestellen. Aktuelle Bestellsperren werden dazu aufgehoben. Die bisherigen Kontingente werden auf ein Maximum erweitert.
Trotz Bestellbestätigung kann es aufgrund von Überschneidungen dazu kommen, dass Artikel nicht mehr geliefert werden können.
Bitte beachten Sie:
- Abwesenheiten (z. B. Brückentag 27.05.2022 oder Praxisurlaub) sind zwingend in IhrenKVProtect-Lieferdaten (Ablageort oder Vermerk) zu hinterlegen und zu speichern. Alternativ können Sie dort auch einen Vertreter oder geeigneten Ablageort hinterlegen. Eine nachträgliche Änderung bei offenen Bestellungen ist nicht möglich!
- Anfragen zu: Lieferung, Lieferzeitraum, Reklamation oder Warenrücksendung können nicht
mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. - Die im System angegebenen Lieferzeiten von 3 bis 4 Tagen können in dieser Auflösungsphase allerdings leider nicht eingehalten werden.
Das Pharmaunternehmen Johnson & Johnson ruft eine Charge seines COVID-19-Impfstoffes zurück. Der Rückruf erfolgt, weil bei der Herstellung vorgegebene Standards nicht eingehalten wurden, wie das Bundesgesundheitsministerium und das Paul-Ehrlich-Institut mitteilten. Bei den betroffenen Impfstoffdosen handelt es sich um die Charge XD955, die vergangenes Jahr in einem Werk in den USA produziert und auch in Deutschland ausgeliefert wurde. Arztpraxen, die solche Dosen eventuell noch vorrätig haben, werden aufgefordert, diese zu vernichten.
PEI: Keine Gefährdung für geimpfte Personen
Bei der Charge bestehe weder „ein konkreter Qualitätsdefekt noch gibt es einen Hinweis auf den Verdacht zu erwartender Gesundheitsbeeinträchtigungen bei geimpften Personen“, stellte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) klar. Grund für den Stopp seien Herstellungsaspekte. In der Herstellungsstätte, in der die Wirksubstanz für die Charge XD955 produziert wurde, wurde dem PEI zufolge bei einer Inspektion festgestellt, dass die Gute Herstellungspraxis nicht gewährleistet war. Der Hersteller hätten den Nachweis nicht erbringen können, „dass der etablierte und genehmigte Prozess für die Wirkstoffherstellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht“.
Restbestände nicht weiterverwenden
Das für die Europäische Union zuständige Referenzlabor in Frankreich hat deshalb vorsorglich das europäische Freigabezertifikat widerrufen. Auch das PEI hat seine nationale Chargenfreigabe zurückgezogen. Daher können etwaige Restbestände der Charge XD955 nicht mehr weiterverwendet werden.
Mitteilung an den Hersteller
Der Hersteller bittet darum mitzuteilen, wie viele Vials aus der Charge XD955 vernichtet wurden. Die Meldung erfolgt an: Covid19VaccineJanssen@its.jnj.com. Praxen nutzen dazu den Rückmeldebogen.
Das Bundesgesundheitsministerium bittet ebenfalls um eine entsprechende Information. Die Rückmeldung an den Hersteller sollte daher „Cc“ auch an die E-Mail-Adresse 113@bmg.bund.de oder COVID-19-vaccines@bmg.bund.de erfolgen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
STIKO
Die STIKO hat in einem neuen Bulletin am 31. März 2022 eine Studienlage zur Wirkung der chinesischen COVID-Impfstoffe der Firmen Sinovac und Sinopharm, des indischen Herstellers Bharat Biotech International sowie des russischen Impfstoffes Sputnik V der Firma Gamalaya veröffentlicht. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können mit einem dieser Impfstoffe grundimmunisiert sein, ebenso ist im Rahmen des wieder zunehmenden internationalen Reiseverkehrs mit Impfungen mit diesen Impfstoffen zu rechnen. Gemäß vorliegenden Daten stuft die STIKO eine Grundimmunisierung mit einem dieser genannten Impfstoffe als wirkanalog zu Vektorimpfstoffen ein und empfiehlt, den Personen eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu geben. Die bisherige Information, dass eine komplett neue Grundimmunisierung zu geschehen hat, wird damit ungültig. Nähere Informationen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin vom
31. März 2022, das unter www.kvsh.de/corona eingestellt ist.
Monoklonale Antikörper-Therapien
In der letzten Zeit kommt es beim UKSH vermehrt zu Patientenanfragen unter den Telefonnummern, die für eine ärztliche Absprache zu monoklonalen Antikörper-Therapien vorgesehen sind. Es ist unvermeidbar, dass Patienten sich die Telefonnummern von der Webseite der KVSH holen, weil diese Hinweise öffentlich zugänglich sind. Wir bitten Sie allerdings herzlich, diese Telefonnummern nicht von sich aus an Patienten weiterzugeben, sondern diese im Bedarfsfall nur selbst zu nutzen. Die Ärzte des UKSH können auf einen Patientenanruf hin nicht über diese Therapien entscheiden, sondern sind auf eine Vorabsprache mit dem behandelnden Arzt angewiesen. Die medikamentösen COVID-Therapien sind in einem ständigen Wandel, einem Präparat ist bereits wieder die Zulassung entzogen worden. Ärzte, die mit diesen Medikamenten therapieren, bitten wir, sich beständig auf dem Laufenden zu halten. Die Webseite der KVSH allein stellt die aktuelle Übersicht der Optionen nicht dar.
Long-COVID-Netzwerk der KVSH
Wie mit dem Newsletter vom 4. April 2022 mitgeteilt, baut die KVSH fachübergreifend ein Long-COVID-Netzwerk auf. Bislang ist noch nicht einzuschätzen, wie hoch die Zahl der betroffenen Patienten sein könnte. Schätzungen liegen bei 2 bis 3 Prozent, was pro Praxis nur vereinzelte Fälle bedeuten würde. Beabsichtigt ist, Ärzte zu finden, die hierzu Fachexpertise aufbauen und sich als Anlaufstelle für Patienten mit dieser Verdachtsdiagnose anbieten. Wir stellen Ihnen in Kürze ausführliche Informationen auf die KVSH-Webseite.
Neue Testverordnung
Nach wie vor dürfen Praxen ihre Mitarbeiter regelmäßig testen und die Sachkosten der Tests abrechnen. Pro Monat können bis zu 10 Antigentests beschafft und abgerechnet werden. Dies gilt jetzt bis zum 30. Juni 2022.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
- Ergänzungen: KVSH-Newsletter vom 09.03.2022
- KVSH-Newsletter vom 08.03.2022
- Informationsschreiben der Landesregierung: Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht gemäß § 20a IfSG
- Leitlinien für eine einheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG in Schleswig-Holstein
- Schaubild zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht
- Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums