Coronavirus: Information an die Bevölkerung

Bitte helfen Sie mit, der Situation geordnet zu begegnen. Nur so kann die Regelver­sorgung aller Patienten, die beständig ärztliche Hilfe benötigen, aufrechterhalten wer­den. Arztpraxen können nur in Ausnahmefällen eine Corona-Abstrichdiagnostik durch­führen, da z.Zt. Ärzten und ihrem medizinischen Personal keine Schutzausrüstung zur Verfügung steht.

17.03.2020

Die Praxen müssen bereit bleiben für die allgemeine medizinische Versorgung der Bevölkerung. Sie müssen sich ggf. sogar auf dringliche medizinische Behandlungen konzentrieren. Praxisschließungen können nur vermieden werden, wenn keine Infektionskontakte dort vorkommen.

Die KVSH baut zur Bewältigung der Coronakrise für Patienten mit Atemwegs­symptomen, mit Kontakt zu bereits erkrankten Personen oder für Rückkehrer aus Ri­sikogebieten ambulante Diagnostikzentren auf. Sechs sind im Land bereits in Betrieb genommen, weitere folgen in den nächsten Tagen. Unterwegs ist ebenso ein fahren­der Dienst, der bei nicht mobilen Menschen diagnostische Abstriche entnimmt.

Bitte melden Sie sich grundsätzlich zuerst unter 116117, wenn Sie verdächtige Symp­tome haben, mit infizierten Patienten Kontakt hatten oder aus einem Risikogebiet kom­men, damit Ihnen Ihre nächste Anlaufstelle genannt werden kann. Die Entscheidung, ob eine Corona-Abstrichdiagnostik erforderlich ist, richtet sich stets nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Es sind in unserer Leitstelle 50 Telefonleitungen 24/7 besetzt, dennoch kann es zu Wartezeiten kommen. Wenden Sie sich nicht an die 112, denn diese muss für medizinische Notfälle bereit bleiben. Bis Sie telefonisch zu einem Abstrichergebnis benachrichtigt werden, dauert es bis zu zwei Tage. Bis dahin sollten Sie zuhause bleiben.

Allen Praxen ist empfohlen, Patienten nur nach Einzelaufruf in ihre Räume aufzuneh­men. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Wartezeiten außerhalb der Praxis entste­hen. Wiederholungsverordnungen und Überweisungen sollten telefonisch bestellt und vorläufig nicht abgeholt werden. Es ist eine Regelung mit Apotheken getroffen, dass Medikamente auch nach Fax- oder Mailübermittlung von Praxis zu Apotheke regulär ausgegeben werden.

Für Fragen, die sich nicht auf einen konkreten Coronaverdacht beziehen, rufen sie nicht die 116117 an. Nutzen Sie für allgemeine Informationen das Bürgertelefon der Landesregierung unter 0431 79700001 oder das Internet www.infektionsschutz.de.

Bitte helfen Sie mit, der Situation geordnet zu begegnen. Nur so kann die Regelver­sorgung aller Patienten, die beständig ärztliche Hilfe benötigen, aufrechterhalten wer­den.

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