Transurethrale Botulinumtoxin-Therapie

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 8.3 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin.

Ihr Ansprechpartner

Tanja Glaw

Stellvertretung

Kevin Maschmann

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

© 2024 KVSH