Sozialpädiatrie

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 4.2.4 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Sozialpädiatrie.

Ihr Ansprechpartner

Tanja Glaw

Stellvertretung

Kevin Maschmann

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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