Neuropsychologische Therapie

Die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt unter anderem die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung von Neuropsychologischer Therapie.

Ihr Ansprechpartner

Kathrin Kramaschke

Stellvertretung

Astrid Patscha

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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