Abtragung von Nekrosen

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Fußnote zur Ziffer 02311 die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung von Abtragungen ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremität beim diabetischen Fuß.

Ihre Ansprechpartner

Tanja Glaw

Stellvertretung

Kevin Maschmann

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

© 2024 KVSH