Langzeit-EKG

Diese Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Durchführung und Abrechnung Langzeit-elektrokardiographischer Untersuchungen.

Ihr Ansprechpartner

Tanja Glaw

Stellvertetung

Dagmar Martensen

Stefanie Mertens

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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