Homöopathie

Die Verträge regeln die Versorgung mit klassischer Homöopathie auf Grundlage des § 73c SGB V.

Ihr Ansprechpartner

Heike Koschinat

Stellvertretung

Renate Krupp

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

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