Coronavirus – Information

Mit heutigem Datum erreichen uns neue Informationen seitens des Landesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsamtes Lübeck, zu denen wir auf www.kvsh.de verlinken. Anweisungen der Behörden ist Folge zu leisten.

31.01.2020

Mit heutigem Datum erreichen uns neue Informationen seitens des Landesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsamtes Lübeck,  zu denen wir auf www.kvsh.de verlinken. Anweisungen der Behörden ist Folge zu leisten. Die Informationen auf der Webseite des RKI wurden im Bereich des Kontaktpersonenmanagement im Fall des Auftretens einer Infektion mit nCoV2019 aktualisiert.

Unverändert gilt:

Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss durchgeführt werden bei

1. Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV

2. Personen mit erfülltem klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogebiet in China (nach www.rki.de/ncov-risikogebiete) in den letzten 14 Tagen

Nur in diesen Fällen besteht ein konkreter Verdacht und es hat eine Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen. Diese Personen müssen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt mittels eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens abgeklärt und einer der vier Falldefinitionskategorien ("Bestätigter Fall", "Wahrscheinlicher Fall", "Ungeklärter Fall" oder "Ausgeschlossener Fall") zugordnet werden.

Neu ist:

Gemäß Information Landesgesundheitsministerium:
Ist der Verdacht telefonisch gestellt und die beschriebene Symptomatik lässt es zu, ist der Patient nicht krankenhauspflichtig, sondern kann zu Hause isoliert werden. Eine unmittelbare Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hat zu erfolgen.

Im Keis Lübeck gelten ergänzend die vom dortigen Gesundheitsamt Lübeck erstellten Informationen.

Bitte beachten Sie weiterhin die stetig aktualisierten Informationen auf der Seite des RKI und informieren Sie sich auf unserer Homepage www.kvsh.de.

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