Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Unsere Aufgabe ist die Sicherstellung des Vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein. Dazu gehören die Zentrale Leitstelle, feste Anlaufpraxen in Krankenhäusern und ein fahrender Dienst.
Die KVSH bietet gemeinsam mit der Heidelberger Medizinakademie Mitte April eine praxisnahe Fortbildung zum Thema „Notdienst/Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ an. Ärztinnen und Ärzte lernen alle großen und kleinen Notfälle zu behandeln, ob im Not- bzw. Bereitschaftsdienst, in der Praxis, im Straßenverkehr, in der Nachbarschaft oder in der eigenen Familie.
Das im Oktober 2023 ausgesprochene Urteil zur Sozialversicherungspflicht im Ärztlichen Bereitschaftsdienst machte eine Kündigung aller Poolärzte zum 31. Dezember 2023 notwendig. Solange der Gesetzgeber keine Korrektur vornimmt, werden wir auf die Unterstützung dieser sogenannten Poolärzte verzichten müssen und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit der Vertragsärzteschaft und niedergelassenen Privatärzten sicherstellen müssen. Einige Regionen werden dieses auf Basis der Freiwilligkeit bewerkstelligen können, in anderen Regionen droht eine Zwangsverpflichtung über Losverfahren.
Wir wissen, dass sich einige Kolleginnen und Kollegen für diesen Fall eine fachliche Vorbereitung wünschen. Es ist uns gelungen, Ihnen deshalb ein Vorbereitungsseminar vom 12. bis 14. April 2024 in Altenholz bei Kiel mit Dr. Wolfgang Tonn (Heidelberger Medizinakademie) anzubieten. Wie bereits in den vergangenen zehn Jahren hat der Vorstand der KVSH auch diesmal zugestimmt, auch dieses Vorbereitungs-Seminar zu bezuschussen. Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass im Juni 2024 auch ein Online-Seminar per Live-Stream angeboten wird, das ebenfalls bezuschusst wird. Informationen finden Sie unter www.hdmed.de.
Die KVSH übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Teilnahmekosten am Präsenzseminar in Höhe von 345 Euro bzw. 230 Euro für die Online-Teilnahme per Live-Stream. Die finanzielle Unterstützung wird nach Reihenfolge des Anmeldungseinganges bei der Heidelberger Medizinakademie für bis zu 150 Ärztinnen/Ärzte gewährt. Einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben alle Ärztinnen und Ärzte, die der Notdienstsatzung der KVSH sowie der Ärztekammer Schleswig-Holstein unterliegen. Bitte beachten Sie, dass vorrangig Ärztinnen und Ärzte den Zuschuss erhalten, die aktiv am Bereitschaftsdienst teilnehmen.
Dabei gewähren wir Ihnen auch dann den hälftigen Zuschuss, wenn Sie die Veranstaltung ein zweites Mal besuchen möchten. Der letzte Veranstaltungsbesuch muss jedoch mindestens drei Jahre zurückliegen.
Kolleginnen und Kollegen, die neu verbindlich am Bereitschaftsdienst teilnehmen möchten, erhalten selbstverständlich ebenfalls diesen Zuschuss, um sich fachlich auf die Tätigkeit vorzubereiten.
Genehmigungsvordruck
Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten sowie angestellte Ärzte setzen sich bitte für eine Genehmigung mit dem Inhaber des Vertragsarztsitzes in Verbindung. Einen Genehmigungsvordruck finden Sie auf unter www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/aerztlicher-bereitschaftsdienst.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter der 04551 883 214 bzw. 579 auf.
Fortbildung bietet alle Facetten der Notfallmedizin
Praxisbezogenheit ist bei der Fortbildung „Notdienst/Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ Trumpf. Die Inhalte des dreitägigen Seminars basieren auf der Erfahrung aus mehr als 100.000 Patientenkontakten im Not- bzw. Bereitschaftsdienst. Es werden ärztliche Grundkenntnisse aufgefrischt und alle Themen werden zu 100 Prozent praxisbezogen vermittelt, denn das Seminar bietet keine theoretische Lehrbuchmedizin. Die Themen sind dabei so vielfältig wie das echte Leben und umfassen akute Erkrankungen aus den Bereichen Kardiologie, Neurologie, Pädiatrie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychiatrie, Urologie, Gynäkologie, HNO, Augenheilkunde und Dermatologie. Dazu kommen Krankheitsbilder wie Dyspnoe, Bauchschmerzen, Erbrechen, Diabetes und Niereninsuffizienz und weitere Themen wie die Ausstattung des Arztkoffers, Abrechnung, Antibiotikatherapie, Schmerztherapie, Palliativmedizin, juristische Aspekte im Notfall und Fallstricke und Problemfälle. Ein Highlight ist das Reanimationstraining in Kleingruppen nach den neusten ERC-Guidelines mit Defibrillation, Larynxtubus, Mega-Code-Training und Kinder- und Säuglingsreanimation. Dazu gibt es jede Menge praktische Übungen in Kleingruppen: Fremdkörperaspiration beim Kind, neue stabile Seitenlage, neurologische Untersuchung im Notfall und Einordnung der wichtigsten Erkrankungen anhand von Fallsituationen nach dem ABCDE-Schema. Ärzte und Ärztinnen aller Fachgruppen sind willkommen. Das Seminar ist unabhängig und wird ohne Einflussnahme der Pharmaindustrie organisiert.
Wann?
12. bis 14. April 2024 (Präsenzseminar)
1. Tag: 13 bis 20.30 Uhr
2. Tag: 9 bis 18.45 Uhr
3. Tag: 9 bis 16.30 Uhr
Wo?
Gemeindezentrum Altenholz
Klausdorfer Straße 78b
24161 Altenholz (bei Kiel)
Teilnehmerzahl: bis zu 150 Personen
Online-Anmeldung
www.hdmed.de/notdienstseminare/
Fortbildungspunkte
32 Fortbildungspunkte sind beantragt
Leitung
Dr. Wolfgang Tonn, Allgemeinarzt und Notarzt
Teilnahmekosten
regulär 690 Euro (bei Ermäßigung 345 Euro)
Die Gebühr umfasst das dreitägige Seminar, den Reanimationskurs und die Übungen in Kleingruppen, ein Skript aller Vorträge, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten, Getränke und die Zertifizierung.
KVSH leistet Zuschuss
Die KVSH übernimmt unter oben genannten Voraussetzungen die Hälfte der Teilnahmekosten in Höhe von 345 Euro (Präsenzseminar) oder 230 Euro (LiveStream-Seminar). Zuschussberechtigte wählen dazu bei der Anmeldung unter www.hdmed.de/notdienstseminare den „Rabattpreis“. Der verbleibende Eigenanteil von 345 Euro muss nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der entsprechenden Zahlungsinformation an die Heidelberger Medizinakademie überwiesen werden.
- Adressen und Öffnungszeiten: Anlaufpraxen und kinderärztliche Anlaufpraxen an Krankenhäusern
- mit ärztlichen Besuchsdiensten
- mit HNO- und augenärztlichen Zusatzsprechstunden
- mit Hintergrunddiensten bei starker Inanspruchnahme
Fall 1: Sie unterbrechen an einem Praxistag den Betrieb Ihrer Praxis lediglich für einige Stunden (z. B. während der Mittagspause)
Teilen Sie dem Patienten mit, wann die nächste Sprechstunde stattfindet und dass er sich in einer Notfallsituation an den Rettungsdienst unter der Nummer 112 wenden kann. Bitte an dieser Stelle keine Hinweise auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst mit der 116117 aufnehmen. Ihrer Pflicht zur persönlichen Erreichbarkeit kommen Sie am einfachsten nach, indem Sie Ihre Mobilnummer angeben.
Beispiel: „Guten Tag. Sie sind mit dem Anrufbeantworter der Praxis XX verbunden. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Wir sind ab XX Uhr wieder für Sie erreichbar. In dringenden Fällen erreichen Sie Herrn/Frau Dr. XX unter der Telefonnummer XX. In lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte direkt an die 112. Vielen Dank.“
Ggf. mögliche Ergänzungen:
- Hinweis auf Terminvergabe über die Praxiswebseite
- Rezeptbestellung über separate Leitung
Fall 2: Nach Ende Ihrer Nachmittagssprechstunde
Geben Sie auf dem Anrufbeantworter bitte Ihre Sprechzeiten an und verweisen Sie für Notfälle auf die Nummer des Rettungsdienstes 112. Geben Sie außerdem einen Hinweis auf die Telefonnummer 116117 mit den zutreffenden Zeiten.
Beispiel: „Guten Tag. Sie sind mit dem Anrufbeantworter der Praxis XX verbunden. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Unsere Sprechzeiten sind XX. Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 116117 zur Verfügung. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112.“
Fall 3: Sie sind für längere Zeit an der Ausübung Ihrer Praxis gehindert (z. B. wegen Urlaub)
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Vertretung mit einem oder mehreren Ärzten konkret abzusprechen. Auf dem Anrufbeantworter sollten daher Name und Sprechzeiten des Vertreters genannt werden, der dem Patienten dann absprachegemäß zur Verfügung steht. Ein Hinweis auf eine Vertretung durch „umliegende Praxen“ ist nicht zulässig. Weisen Sie zudem auf die Nummer des Rettungsdienstes 112 für Notfälle, sowie auf die Nummer 116117 unter Benennung der Bereitschaftszeiten hin.
Beispiel: „Guten Tag. Sie sind mit der Praxis XX verbunden. Wir befinden uns vom XX bis XX im Urlaub. Die Vertretung übernimmt die Praxis (Name, Anschrift, Telefonnummer), deren Sprechzeiten sind: XX. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 116117. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112.“
Die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erreichen Sie täglich 24 Stunden unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Leitstelle koordiniert den Fahrenden Dienst.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, Rufnummer 112. Dieser leistet in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe. Bei Notfällen wie Bewusstlosigkeit, Herzinfarkten, akuten Blutungen und Vergiftungen sollte umgehend der Rettungsdienst unter der Tel. Nr. 112 alarmiert werden.
Genauere Informationen erhalten Sie bei dem Notdienstbeauftragten des von Ihnen favorisierten Bezirks.
- Ansprechpartner für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst
- Ansprechpartner für den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst
- Ansprechpartner für den augenärztlichen Bereitschaftsdienst
- Ansprechpartner für den HNO-Bereitschaftsdienst
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Medizinakademie die Möglichkeit an einem dreitägigen Fortbildungsseminar „Fit für den Notfall“ teilzunehmen. Dieses Seminar bereitet Sie kompetent auf die Anforderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst vor bzw. gibt Ihnen die Möglichkeit, das für Bereitschaftsdienste notwendige Wissen aufzufrischen.
Wir übernehmen momentan die Hälfte der Teilnahmegebühren. Weitere Infos und Termine unter: www.hdmed.de . Zusätzlich bieten wir „Schnupperdienste“ an, die Ihnen einen ersten Eindruck des Bereitschaftsdienstes vermitteln. Diese werden von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten und/oder Notdienstbeauftragten der jeweiligen Bezirke begleitet.
Reif für die Insel?
Sie haben Lust auf eine besondere Herausforderung und wollen gern auf einer unserer Inseln (Amrum, Pellworm, Helgoland) Dienste übernehmen? Kein Problem, auch dort gibt es eine attrative Honorierung. Außerdem erstatten wir ihnen die nötigen Auslagen (z. B. Fährkosten, Unterkunft).
Mitmachen, aber wie?
Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich bei der Abteilung Management und Versorgungsstrukturen: Tel. 04551 883 820 oder notdienst@kvsh.de
Sie haben Interesse am Seminar? Ansprechpartnerin
Steffi Wolgast
04551 883 214
Assistenz / Sekretariat
Steffi Wolgast
04551 883 214
Dagmar Braun
04551 883 579
Ärztlicher Notdienstbeauftragter des Vorstandes der KVSH
Dr. Hans-Joachim Commentz
04551 883 579
Leiter Management Versorgungsstrukturen
Alexander Paquet
04551 883 309
Stv. Leiter Management Versorgungstrukturen
Harald Vastrich
04551 883 365
Fachbereichsleiterin Praxismanagement
Juliane Plöhn
04551 883 682
Fachbereichsleiterin Leitstelle 116117
Petra Giese
04551 883 305
Fachbereichsleiterin Leitstelle 116117
Jenny Knuth
04551 883 274
Fachbereichsleiterin Versorgungsmanagement
Carolin Volkwein
04551 883 624