Psychosomatische Grundversorgung

Die Psychosomatische Grundversorgung ist Bestandteil der Psychotherapie-Vereinbarung, dort sind die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung der Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) geregelt.

Ihr Ansprechpartner

Christina Bernhardt

Stellvertretung

Dagmar Martensen

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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