KVSH fordert Land auf:
Vorhandene Spielräume konsequent nutzen
Bad Segeberg (02. Juli 2010) – Mit völligem Unverständnis hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein auf die heutigen Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder reagiert.
„Die Anträge aus Schleswig-Holstein hätten die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte verbessert und die Freiberuflichkeit gestärkt“, sagte Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH. Da dies nicht gelungen ist, sei jetzt das Land gefordert, vorhandene Spielräume konsequent zu nutzen.
Auch ohne GMK-Beschluss ist es jetzt schon möglich, die KVSH bei der Genehmigung ambulanter Spezialbehandlungen im Krankenhaus unmittelbar einzubeziehen. „Wir erwarten, dass der Minister die hierfür erforderliche Gesetzesänderung auf den Weg bringt“, betonte Kreuz. „Dies wäre ein konkreter Beitrag, um die Grenzen zwischen Stationär und Ambulant zu überwinden.“
Bei der Verlagerung von ambulanten Spezialbehandlungen ans Krankenhaus werden die Belange der niedergelassenen Ärzte heute nur unzureichend berücksichtigt. In Einzelfällen hat die Verlagerung ans Krankenhaus dazu geführt, dass bestehende Strukturen zerstört und Praxen in ihrer Existenz bedroht werden.
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