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Magazin Nordlicht

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Änderungen von Satzung und Wahlordnung


04.03.2010


Sie finden hier Satzung und Wahlordnung mit den von der Abgeordnetenversammlung beschlossenen Änderungen.

Hinsichtlich der Satzung handelt es sich im Wesentlichen um die Reduzierung des Vorstandes auf zwei Personen (Paragraf 13 Satzung), die Möglichkeit der Erhöhung der AV-Mitglieder auf 40 (Paragraf 10 Abs. 3 Satzung), die Entkoppelung der Amtszeiten von AV und Vorstand (durch Streichung der Determinierung auf den Schluss des 6. Kalenderjahres in Paragraf 9 Abs. 3 Satzung) und die Anbindung der Amtszeiten der Ausschüsse an diejenige der AV (Paragrafen 12 Abs. 2, 18 Abs. 2, 19 Abs. 3, 20 Abs. 3, 21 Abs. 3).

 

Hinsichtlich der Wahlordnung, die rechtlich Bestandteil der Satzung ist, handelt es sich im Wesentlichen um die Nachwahlregelung für Abgeordnete, wenn Nachrücker nicht mehr zur Verfügung stehen (Paragraf 6 Satz 6 WahlO) und die wahlrechtliche Zuordnung von kreisübergreifend tätigen Ärzten (Paragraf 8 Abs. 3 WahlO).


Die Änderungen sind bereits aufsichtsbehördlich genehmigt und am Tage nach der Veröffentlichung im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt am 16. Januar 2010 in Kraft getreten.


Satzung zum Download

Wahlordnung zum Download


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