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Einigung beim Honorarvertrag 2010


15.01.2010


Die Selbstverwaltung im Norden funktioniert.

Kiel/Bad Segeberg (15.01.2010) – Die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) haben sich mit einem für beide Seiten tragfähigen Kompromiss auf die Honorarvereinbarung vertragsärztlicher Leistungen für das Jahr 2010 geeinigt. Damit werden die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung ihrer Verantwortung für eine gute vertragsärztliche Versorgung im nördlichsten Bundesland gerecht.

 

„Dass dieser in seiner Gesamtheit sehr ausgewogene Honorarvertrag 2010 mit einem Gesamtvolumen von rund eine Milliarde Euro ohne Hinzuziehung des Schiedsamts zustande gekommen ist, zeugt von einer konstruktiven Zusammenarbeit der Vertragsparteien in unserem Bundesland“, sagte Dietmar Katzer, Leiter des Ersatzkassenverbandes Schleswig-Holstein.

 

Der Honorarvertrag 2010 setzt die bundesweit geltenden Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung um. Die Krankenkassenverbände und die KVSH haben dabei die Notwendigkeit gesehen, in Schleswig-Holstein die Konvergenzregelung aus dem Vorjahr fortzuschreiben. Die neue Honorarordnung hat in manchen Bereichen zu Verwerfungen bei der Ärztevergütung geführt, die durch eine in der Konvergenzregel festgelegte Gewinn- und Verlustbegrenzung zumindest abgemildert werden können. Mit dem Honorarvertrag 2010 wurde zudem vereinbart, dass die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft nun der KVSH obliegt, die damit besonders flexibel und angemessen auf neu entstehende Situationen reagieren kann.

 

„Die regionalen Pluspunkte des Schiedsamtsverfahrens von 2009 gelten weiterhin“, sagte Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Insgesamt steht aber für die haus- und fachärztliche Regelversorgung der Bürgerinnen und Bürger immer noch zu wenig Geld zur Verfügung.“

 

„Das gemeinsam getragene Ergebnis gibt uns in diesem Jahr frühzeitig Planungssicherheit. Das ist unter den für beide Seiten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ein hoher Wert“, unterstrich Dr. Dieter Paffrath, Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig-Holstein.

 

Trotz der allgemein schwierigen Finanzlage und des zu erwartenden Defizits in der Gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Jahr, waren die Vertragspartner bereit, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung umzusetzen. So wurde etwa bei der auch für die Versorgung von Kindern bedeutsamen Facharztgruppe für Pädaudiologie und Phoniatrie ein gesonderter Bedarf gesehen, für den nun zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Beim vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein versprechen sich Krankenkassenverbände und KVSH durch eine Mittelaufstockung eine weitere Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung.


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