KVSH legt Honorarzahlen für das erste Quartal vor:
Schleswig-Holstein weit unter Bundesdurchschnitt.
Bad Segeberg (19.08.2009) – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat konkrete Abrechnungszahlen für das erste Quartal 2009 vorgelegt. Trotz der solidarischen Konvergenzregelung erleidet mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte im Land Verluste im Vergleich zu 2008.
Zwar ist der Honoraranspruch der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten Schleswig-Holsteins gegenüber den Krankenkassen um 3,85 Prozent bzw. 9,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Allerdings liegt dieses Ergebnis deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von voraussichtlich 7,8 Prozent. Außerdem profitieren nicht alle Ärzte gleichermaßen von dem geringen Honorarplus: Rund die Hälfte der Hausärzte und mehr als die Hälfte der Fachärzte Schleswig-Holsteins haben sogar weniger Honorar erhalten als im Vorjahresquartal.
Aber auch innerhalb der Arztgruppen gibt es zum Teil deutliche Schwankungen. Beispiele hierfür sind Orthopäden und Nervenärzte: Bei den Orthopäden liegt der Anteil der Gewinner bei etwa 18 Prozent und der Anteil der Verlierer bei cirka 82 Prozent. In der Fachgruppe der Nervenärzte haben rund 42 Prozent weniger Honorar als im Vorjahresquartal und 58 Prozent mehr.
Die Zahlen zeigen auch: Der leichte Honoraranstieg ergibt sich insbesondere aus Zuwächsen im extrabudgetären Bereich in Höhe von 4,8 Millionen Euro. Das sind Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wie das neu eingeführte Hautkrebsscreening und die im Schiedsamt ausgehandelten Heimbesuche. Da längst nicht alle niedergelassenen Ärzte Behandlungen im extrabudgetären Bereich durchführen dürfen, kommt auch dieser Anstieg nur einem Teil der Ärzteschaft zugute.
Die ambulante Grundversorgung der Patienten wird von der Honorarreform nicht erreicht. „Entsprechend der bundesweit vorgegebenen Regelleistungsvolumina bekommen Schleswig-Holsteins niedergelassene Ärzte rund 20 Prozent ihrer Leistungen in der Basisversorgung nur zu einem Bruchteil vergütet“, sagte Dr. Ralph Ennenbach, Vorstandsmitglied der KVSH.
„Wäre da nicht der von der Ärzteschaft solidarisch finanzierte Schutzschirm, hätte diese Reform die Existenz vieler Praxen bedroht“, betonte Ennenbach. Um Praxisschließungen zu verhindern, hatte die Abgeordnetenversammlung der KVSH eine Verlustbegrenzung von zunächst 7,5 Prozent beschlossen. Finanziert wird dies allein durch einen Honorarverzicht der Praxen, die einen Zuwachs haben. Diese Gewinne werden auf Null begrenzt.
„Wir brauchen daher eine komplette Neugestaltung des ärztlichen Vergütungssystems. Zentralistisch vorgegebene Budgetzuteilungen an Ärzte passen nicht zum regionalen Bedarf“, so Ennenbach. Nach den Bundesvorgaben kann der Schutzschirm durch die KVSH nur bis Ende 2010 aufrechterhalten werden.
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