Diabetisches Fußsyndrom

Ziel des Vertrages ist die qualitative Verbesserung der Behandlung, die Verkürzung der Behandlungsdauer des Diabetischen Fußsyndroms, sowie Vermeidung von Minor- und Majoramputationen auf Basis kalkulierbarer Kosten unter Nutzung bereits bestehender oder noch aufzubauender Strukturen.

Ihre Ansprechpartner

Heike Koschinat

Renate Krupp

Carolin Kohn

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

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