Elektronische Videosprechstunde mittels elVi

Der Vertrag „elektronischeVideosprechstunde mittels elVi“ wurde nach § 140a SGB V mit der AOK NordWest zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um einen Sondervertrag mit stationären Pflegeheimen handelt. Wenn Sie die Videosprechstunde gemäß EBM abrechnen möchten, finden Sie hier alle Informationen zur Abrechnung.

Ihr Ansprechpartner

Heike Koschinat

Stellvertretung

Renate Krupp

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

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