Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) mittels Laser gesichert werden soll.

Ihr Ansprechpartner

Kevin Maschmann

Stellvertretung

Stephanie Purrucker

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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