Schriftgröße Kontrast


Hier geht es zum geschützten
Mitgliederbereich

KVSH-Video

KVSH Video

Magazin Nordlicht

Magazin Nordlicht

Informationen zur Neuen Grippe bzw. "Schweine-Grippe"

Wir haben für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt: 

 

Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung eines Verdachtes auf Neue Influenza (A/H1N1)

- Merkblatt des RKI

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Meldepflicht bei Influenza

- Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Institutes und der GTH (Gesellschaft für Thrombose und - Hämostaseforschung e.V.) zur Impfung mit den pandemischen Influenzaimpfstoffen Pandemrix oder Celvapan bei Patienten unter oraler Antikoagulation. 


Aufklärungsmerkblatt des Landes Schleswig-Holstein 
Das Aufklärungsmerkblatt enthält wichtige Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe, die Ihre Patientinnen und Patienten vor der Impfung wissen sollten. Es bietet sich an, den Aufklärungsbogen bereits an der Anmeldung an die Patienten auszuteilen, damit diese ihn während der Wartezeit lesen und dann anschließend mit Ihnen besprechen können. Dieses Merkblatt können Ihre Patientinnen und Patienten mit nach Hause nehmen.


Einverständniserklärung Patient (Erfassungsbogen) 
Mit seiner Unterschrift erklärt der Patient, dass er das Aufklärungsmerkblatt gelesen und verstanden hat, er die Möglichkeit zu einem Arztgespräch hatte, aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen die Impfung bestehen und er mit der Impfung einverstanden ist. Weiterhin müssen Sie als Arzt auf dem Erfassungsbogen die Impfung dokumentieren (Chargennummer). Der Erfassungsbogen verbleibt als ärztliche Dokumentation in der Praxis und muss entsprechend archiviert werden.


Informationsblatt „Neue Influenza H1N1“ 
In diesem Informationsblatt haben wir Antworten auf wichtige Fragen zur Impfung gegen die Neue Grippe zusammengestellt.


Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte unser Service-Team unter der Rufnummer 04551 / 883 883 an (Mo. bis Do. von 8 bis 17 Uhr, Freitag: 8 bis 14 Uhr).

 

Die Landesregierung hat unter der Rufnummer 0431 - 160 6666 ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich zwischen 8 und 15 Uhr besetzt ist.

 

Alle Newsletter der KVSH zum Thema.

 

Auch das Robert-Koch-Institut hält eine Vielzahl von Informationen zum Thema (z. B. Falldefinition/Klinisches Bild) bereit. 

Infektionshygienische und arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen  

Näheres hierzu können Sie der Broschüre „Influenzapandemie, Risikomanagement in Arztpraxen“, Seiten 10-12 entnehmen. Sie finden die Broschüre untenstehend zum Download.


Abrechnung 
Der PCR-Test für die Diagnostik des A/H1N1-Virus ist ab dem 17.08.2009 unter bestimmten Voraussetzungen GKV-Leistung. Der Test ist mit 23,10 Euro bewertet, wird mit der Gebührenordnungsnummer 88740 abgerechnet und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung von den Kassen finanziert.

Voraussetzung für die Leistungserbringung ist allerdings, dass der Vertragsarzt eine Genehmigung für spezielle Laboratoriumsuntersuchungen entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V hat. Die Aufnahme der Gebührenordnungsnummer in den GKV-Leistungskatalog ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Der Test darf außerdem nur unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:


Auftreten der typischen Symptome einer Influenzaerkrankung
und:
der Patient gehört zu einer der folgenden Risikogruppen:

− Personen ab dem 65. Lebensjahr
− Schwangere
− Alle Altersgruppen mit besonderer gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie: chronischen Atemwegserkrankungen, chronischen Herz-Kreislauf-Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, multiple Sklerose
− Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit und/oder b-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
− Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
− Neugeborene und Säuglinge (< 6 Lebensmonaten) mit klinisch relevanten Krankheitssymptomen
− Säuglinge, Klein- und Schulkinder, sowie Jugendliche mit hospitalisationspflichtiger Erkrankung und/oder Symptomen einer unteren Atemwegsinfektion (z. B. Pneumonie).


Zur Abrechnung des „patientennahen“ Influenza-Schnelltests wurde zum 17.08.2009 die neue Gebührenposition 88741 eingeführt, die mit 22,12 Euro bewertet wird. Die Finanzierung dieser Leistung erfolgt auch außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.

Bitte beachten Sie, dass die Gebührenpositionen 88740 und 88741 nicht am selben Tag nebeneinander abrechenbar sind. 

 

Die wichtigsten Dokumente zum medizinischen Management.

 

  1. Broschüre "Pandemie"
  2. Impfung gegen die Neue Grippe - Information für medizinisches Personal in Krankenhäusern, Praxen und Laboratorien
  3. Fragen und Antworten zur Impfung gegen Neue Influenza A/H1N1
  4. RKI-Ratgeber "Neue Influenza"
  5. "FAQs des Robert Koch-Instituts zur Impfung gegen saisonale und pandemische Influenza"
  6. Medizinisches Management bei Schweinegrippe-Verdacht 
  7. Hinweise zur Probenentnahme bei Verdacht auf Infektion 
  8. Wichtige Information für Gynäkologen: Packungsbeilage für den Impfstoff für Schwangere
  9. Aufklärungsblatt zum Schwangerenimpfstoff für Patientinnen
  1. Erste Empfehlungen zur Umsetzung des Influenzapandemieplanes in Klinik und Praxis 
  2. Ansprechpartner: Öffentliche Gesundheitsdienste

 

Informationsmaterial für das Wartezimmer in verschiedenen Fremdsprachen

 

  1. in türkischer Sprache
  2. in russischer Sprache
  3. in spanischer Sprache
  4. in englischer Sprache
  5. in polnischer Sprache


nach oben