Zulassung
In der KVSH-Praxisbörse können Sie u.a. Angebote und Gesuche zu Kooperationspartnern, Praxisnachfolgern, Weiterbildungsassistenten einsehen, selbst einstellen oder direkt Kontakt zu einem Inserenten aufnehmen.
KVSH-Praxisbörse
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Sie möchten sich niederlassen? Sie möchten Ihre Praxis aufgeben? Sie möchten eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ gründen?
Wir beraten Sie gern. Eine persönliche Beratung ist im Rahmen unserer offenen Sprechstunde an jedem ersten Mittwoch im Monat zwischen 14 und 17 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie: Sollte das Angebot sehr gut angenommen werden, könnte es zu Wartezeiten kommen. In jeder Sprechstunde stehen die qualifiziertesten Sachbearbeiter der Abteilung für Ihre Fragen zur Verfügung.
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Einmal im Quartal können Sie sich beim Infomarkt der KVSH informieren. Mitarbeiter aus den Abteilungen Zulassung/Praxisberatung, Abrechnung, HVM-Team, Qualitätssicherung, Verordnungsmanagement und Struktur und Verträge beantworten gerne persönlich Ihre Fragen.
Nächster Termin:
- steht noch nicht fest -
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Wenn Sie sich als Ärztin oder Arzt in Schleswig-Holstein niederlassen möchten, können Sie sich bei der KVSH vorab informieren, ob und welcher Bedarf in Ihrem Planungsbereich und in Ihrer Fachgruppe besteht.
Übersicht Bedarfsplanung /Freie Arztsitze
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Wir führen das Arztregister und das Psychotherapeutenregister der KVSH.
Übersicht Arztregister/Psychotherapeutenregister
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Die KVSH fördert den ärztlichen Nachwuchs in Schleswig-Holstein durch eine Reihe von Zuschüssen.
Übersicht der Fördermaßnahmen der KVSH
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Der Zulassungsausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Ärzte und der Krankenkassenverbände besetzt. Er entscheidet über Zulassung und Ermächtigung.
Führung der Geschäfte des Zulassungsausschusses /Termine 2012
Führung der Geschäfte des Berufungsausschusses
Der Berufungsausschuss ist ebenfalls paritätisch mit Vertretern der Ärzte sowie der Krankenkassenverbände besetzt. Er entscheidet über Widersprüche gegen Beschlüsse des Zulassungsausschusses.
Außerdem erteilen wir "Sonstige Genehmigungen", die dem Zulassungsausschuss bzw. dem Vorstand der KVSH vorzulegen sind (Belegarztanerkennungsverfahren, Badearztgenehmigungen, Anträge auf Fristverlängerungen, die der Zulassungsausschuss festgelegt hat, Anträge auf Ruhen der Zulassung usw.).
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