Freie Arztsitze in Schleswig-Holstein
Die meisten Facharztgruppen sowie die Psychotherapeuten unterliegen der Bedarfsplanung, die eine Über- oder Unterversorgung verhindern soll.
Nutzen Sie bitte auch unsere Links zu ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen und zur Praxisbörse, um sich zu informieren.
Geöffnete und gesperrte Planungsbereiche
Folgende Arztgruppen unterliegen der Bedarfsplanung:

Arzt-Fachrichtungen

Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte und die Psychologischen Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Ärzte der Arztgruppe Radiologie werden der Arztgruppe Fachärzte für Diagnostische Radiologie zugeordnet.
Zur Arztgruppe der Chirurgen gehören die Fachärzte für Chirurgie, die Fachärzte für Allgemeine Chirurgie, die Fachärzte für Kinderchirurgie, die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, die Fachärzte für Gefäßchirurgie sowie die Fachärzte für Visceralchirurgie. Nicht zu dieser Arztgruppe gehören die Fachärzte für Thoraxchirurgie und die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen aktualisiert die Bedarfsplanung. Die beschlossenen Änderungen entnehmen Sie bitte der obenstehenden Übersicht.
Die Aufhebungsbeschlüsse werden mit der Auflage versehen, dass die Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 – 3, 23795 Bad Segeberg, einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen wird.
Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis bzw. Anstellung erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- Auszug aus dem Arztregister,
- ein unterschriebener Lebenslauf.
Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung bzw. die Anstellung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.
Folgende Kriterien werden für die Auswahl maßgeblich sein:
- berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V.
Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.








